Die Aufgaben der Finanzämter sind im Finanzverwaltungsgesetz (FVG) festgelegt:
- § 17 FVG regelt Bezirk, Sitz und Aufgaben der Finanzämter
- Finanzämter verwalten alle Steuerangelegenheiten, die nicht von Gemeinden oder Bundesbehörden übernommen werden
- Verbrauchssteuern, die einheitlich im Bund geregelt sind, fallen nicht in die Zuständigkeit der Finanzämter
Wohnsitzfinanzamt
Das Wohnsitzfinanzamt ist für natürliche Personen zuständig und richtet sich nach dem Hauptwohnsitz.
- Bei mehreren Wohnsitzen entscheidet der überwiegende Aufenthalt
- Einkommenssteuererklärungen werden beim Wohnsitzfinanzamt eingereicht
Betriebsstättenfinanzamt
Das Betriebsstättenfinanzamt ist für Arbeitgeber und Unternehmen zuständig.
- Bearbeitet Lohnsteuererklärungen und die Abgabe einbehaltener Lohnsteuern
- Zuständig für Unternehmenssteuern wie Umsatzsteuer
- Ausnahme: Gewerbesteuer wird meist von Gemeinden verwaltet
Die etwa 650 Finanzämter in Deutschland folgen einer einheitlichen Hierarchie.
Amtsleitung
- Verantwortlich für Dienstaufsicht und die ordnungsgemäße Bearbeitung von Aufgaben
- Vertretungen werden von der Landesfinanzbehörde bestimmt
Sachgebiete und Arbeitsbereiche
- Unterteilt in Sachgebiete, z. B. Finanzkasse oder Betriebsprüfung
- Sachgebietsleiter überwachen die Aufgaben und organisieren Fortbildungen
- Sachbearbeiter arbeiten eigenverantwortlich und wirtschaftlich
In einigen Bundesländern werden mehrere Sachgebiete zu einem Bereich zusammengefasst.
Nach § 89 AO haben Steuerpflichtige Anspruch auf eine verbindliche Auskunft.
- Gebühren richten sich nach dem Gegenstandswert der Anfrage
- Bagatellgrenzen: Keine Kosten bei Werten bis 10.000 Euro oder einem Zeitwert von 200 Euro
Die Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung ergibt sich aus gesetzlichen Vorgaben.
Pflicht ohne Aufforderung
- Selbstständige, Freiberufler sowie Land- und Forstwirte sind stets verpflichtet
- Arbeitnehmer müssen nach § 46 EStG unter bestimmten Bedingungen eine Erklärung abgeben
Pflicht mit Aufforderung
- Bei Erhalt einer Aufforderung durch das Finanzamt besteht eine verbindliche Pflicht zur Abgabe
Die Einhaltung von Fristen ist entscheidend, um Sanktionen zu vermeiden.
- Abgabefrist für Steuererklärungen: 31. Mai des Folgejahres
- Bei Unterstützung durch Steuerberater oder Lohnsteuerhilfevereine: 31. Dezember
Versäumnis und Konsequenzen
- Erinnerungsschreiben mit neuer Frist
- Zwangsgeld und Verspätungszuschläge bei weiterer Verzögerung
Eine Buchhaltungssoftware erleichtert die Steuererklärung durch digitale Prozesse.
- Umsatzsteuervoranmeldungen können mit wenigen Klicks elektronisch übermittelt werden
- Integration von Schnittstellen für Steuerberater zur einfachen Zusammenarbeit
- Automatische Fristüberwachung reduziert das Risiko von Versäumnissen
- Direkte Anbindung an das ELSTER-Portal
- Übersichtliche Berichte und Auswertungen zur besseren Planung