Die Steuererklärung ist für Selbstständige ein notwendiges Übel – trocken und undurchsichtig. Deshalb schließen die meisten dieses Thema mit dem Erhalt des Steuerbescheids ab. Dabei handelt es sich aber um ein wichtiges Dokument, es kann sich daher lohnen, ihn einmal genau durchzulesen.
Doch wie lange dauert es, bis der Steuerbescheid für Selbstständige da ist? Das kann sich aufgrund des Verwaltungsakts tatsächlich hinziehen. Bis das Dokument im Briefkasten liegt, können je nach Finanzamt bzw. Finanzbehörde sechs bis zwölf Wochen vergehen.
Der Steuerbescheid kommt immer mit der Post. Sie können die Bescheiddaten aber auch per ELSTER abfragen, wenn Sie Ihre Steuererklärung über dieses Tool erstellt und verschickt haben. Eine ausschließlich elektronische Version des Steuerbescheids gibt es noch nicht, was den Verwaltungsaufwand leider immer noch relativ umfangreich macht.
Kennen Sie das: Sobald Sie Ihren Steuerbescheid vom Finanzamt erhalten haben, schauen Sie nur schnell nach, ob Sie etwas nachzahlen müssen oder Steuern erstattet bekommen. Anschließend legen Sie das Dokument ab. Allerdings lohnt es sich, die Daten einmal vollständig zu überprüfen. Denn Fehler kommen auch hier immer mal wieder vor.
Doch wie lesen Sie als Selbstständiger den Steuerbescheid richtig?
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Die erste Seite des Steuerbescheids für Selbstständige
Das Erste, was Sie auf dieser Seite finden, sind Ihre persönlichen Daten. Achten Sie bei der Steueranmeldung darauf, dass alle Angaben wie Adresse, Bankverbindung oder auch Ihre Steueridentifikationsnummer korrekt sind.
Es kommt häufiger vor, dass sich das Steuerrecht ändert. Deshalb kann es zum Beispiel passieren, dass bei Ihrem Steuerbescheid ein Steuergesetz angewendet wurde, das noch gerichtlich überprüft wird. In diesem Fall werden Sie unter dem nächsten Absatz „Festsetzung“ einen Vorläufigkeitsvermerk finden. Dann steht dort die Formulierung „teilweise vorläufig“. Dazu müssen Sie keinen Einspruch erheben und es wird auch keine Auswirkung auf Sie als steuerpflichtigen Selbstständigen haben.
Weiter unten auf Seite 1 finden Sie die Festsetzungstabelle, in der Ihre Steuerschuld aufgeschlüsselt ist:
- In der ersten Zeile steht Ihre Steuerschuld, die sich aus Einkommensteuer für Selbstständige, ggf. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer ergibt.
- In der zweiten Zeile finden Sie den Betrag, den Sie bereits durch Ihre Steuervoranmeldungen gezahlt haben.
Aus diesen beiden Zeilen ergibt sich der ausstehende Betrag. Sollten Sie mehr eingezahlt haben, als es Ihre Steuerschuld vorsieht, wird hier „mithin zu viel entrichtet“ stehen und Sie bekommen eine Rückerstattung. Sollten Sie zu wenig gezahlt haben, wird hier „mithin zu wenig entrichtet“ stehen und Sie müssen eine Nachzahlung leisten. Im letzteren Fall werden Sie einen Minusbetrag in Ihrem Steuerbescheid stehen haben. Überprüfen Sie hier genau, ob alle angegebenen Zahlen stimmen.
Die zweite und dritte Seite Ihres Steuerbescheids für Selbstständige
Auf Seite zwei bzw. drei erklärt das Finanzamt, wie es zu dem Ergebnis auf Seite eins gekommen ist. Hier sind also die Besteuerungsgrundlagen und Erläuterungen aufgeführt.
Unter den Besteuerungsgrundlagen finden Sie mehrere Posten:
- Einkünfte: Einnahmen aus selbstständiger Arbeit, Lohnersatzleistungen (wie Elterngeld für Selbstständige), Mieteinnahmen, Zinsen, Dividenden und Kapitalerträge
- Ausgaben und weitere Posten: Betriebskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Pauschal- bzw. Steuerfreibeträge für Selbstständige
Natürlich kann es auch hier passieren, dass die Daten falsch erfasst wurden bzw. sich an einer Stelle ein Zahlendreher oder andere Fehler eingeschlichen haben. Schauen Sie sich die Angaben deshalb genau an und überprüfen Sie, ob die Beträge alle richtig übernommen wurden.
Nach den Besteuerungsgrundlagen finden Sie anschließend noch die Erläuterungen, also eine Erklärung zu Ihrem Steuerbescheid. Das Finanzamt muss hier aufführen, welche Angaben und Pauschalbeträge es nicht berücksichtigt hat und warum. Achten Sie darauf, dass alles nachvollziehbar und rechtmäßig ist. Vergleichen Sie mit Ihren aufgehobenen Steuerdokumenten der letzten Jahre. Sollten Sie einen vorläufigen Steuerbescheid erhalten, finden Sie an dieser Stelle ebenfalls eine Begründung dafür.
Ganz am Ende finden Sie noch die Rechtsbelehrung – in dieser steht, wie Sie als Steuerpflichtiger gegen den Steuerbescheid als Selbstständiger Einspruch erheben können.
Sollte Ihr Steuerbescheid nicht mit den Daten in Ihrer Steuererklärung oder Buchhaltungssoftware übereinstimmen bzw. falsche Angaben oder Fehler enthalten, können Sie dagegen Einspruch erheben, um mögliche Änderungen zu erwirken. Die Einspruchsfrist für den Steuerbescheid beträgt einen Monat und beginnt mit dem Datum des Poststempels plus drei Tage.
Wie können Sie Einspruch gegen meinen Steuerbescheid einreichen?
Grundsätzlich reicht ein formloses Schreiben, um Einspruch gegen den Steuerbescheid einzulegen, ohne Angaben von Gründen. Schicken Sie das Schreiben per Post, per E-Mail oder auch online über ELSTER an das Finanzamt, das Ihren Bescheid ausgestellt hat. Geben Sie dabei Steuernummer und ID-Nummer an.
Auch wenn ein formloses Schreiben ausreicht, ist es ratsam, eine Erläuterung hinzuzufügen. So begrenzt sich die Korrektur nämlich nur auf die von Ihnen angegebenen Punkte. Sollte das Finanzamt bzw. die Finanzbehörde keinen konkreten Sachverhalt zur Überprüfung bekommen, wird die komplette Steuererklärung noch einmal geprüft. Das kann durchaus zu Ihren Ungunsten ausfallen. Ziehen Sie daher einen „Antrag auf Änderung des Steuerbescheids“ einem formlosen Schreiben vor.
An dieser Stelle beantworten wir die häufigsten Fragen zum Thema.