Call to Action

1-Prozent-Regelung
‍einfach erklärt

Lexware
Kategorie
This is some text inside of a div block.
corona-hinweis
Hinweis: Gendergerechte Sprache ist uns wichtig. Daher verwenden wir auf diesem Portal, wann immer möglich, genderneutrale Bezeichnungen. Daneben weichen wir auf das generische Maskulinum aus. Hiermit sind ausdrücklich alle Geschlechter (m/w/d) mitgemeint. Diese Vorgehensweise hat lediglich redaktionelle Gründe und beinhaltet keinerlei Wertung.
Definition

Definition: Was ist die 1-Prozent-Regelung für Selbstständige?

Die 1-Prozent-Regelung, die auch 1-%-Regelung oder Ein-Prozent-Regelung geschrieben wird, ist eine Möglichkeit, den Firmenwagen zu versteuern. Für Selbstständige und Freiberufler bedeutet das, dass sie ihre Steuerlast reduzieren, wenn sie ihr Auto sowohl beruflich als auch privat nutzen: Denn nur die wenigsten Selbstständigen entscheiden sich vermutlich für den Kauf eines Privatautos und eines zweiten Fahrzeugs, das sie ausschließlich für berufliche Zwecke wie beispielsweise Kundenbesuche nutzen.

Für die berufliche Nutzung gelten dabei besondere steuerliche Vorteile. Die private Nutzung des Firmenwagens müssen Selbstständige als sogenannten Hinzurechnung versteuern.

Dabei gibt es zwei Optionen:

  1. Die 1-Prozent-Regelung: Die Privatnutzung des PKWs stellt eine Nutzungsentnahme dar, die Ihre Betriebseinnahmen erhöht.
  2. Fahrtenbuch führen: Bei dieser Methode rechnen Sie die Höhe und damit den Anteil der privat gefahrenen Kilometer genau ab.
Info

1-Prozent-Regelung beim Leasing

Die beiden Optionen – Fahrtenbuch und 1-Prozent-Regelung – kommen auch dann zur Anwendung, wenn Sie sich als Selbstständiger für Leasing statt eines Autokaufs entscheiden.

Wie können Sie die 1-Prozent-Regelung als Unternehmer nutzen?

Bevor Sie sich für oder gegen die 1-Prozent-Methode entscheiden, müssen Sie zunächst wissen, wie der Wagen, um den es geht, steuerlich zu werten ist.

Es geht dabei um die Frage, ob Sie das Auto zum Betriebsvermögen zählen müssen oder nicht. Folgende Grenzen gelten dabei:

  • Nutzen Sie das Auto in weniger als 10 Prozent der Fälle für betriebliche Fahrten, zählt es als Privatfahrzeug. Das bedeutet, dass es nicht in Ihrem Betriebsvermögen erfasst wird. In diesem Fall können Sie betrieblich veranlasste Fahrten über die Kilometerpauschale mithilfe der Nutzungseinlage als Betriebsausgabe absetzen. Aktuell sind das 30 Cent pro gefahrenen Kilometer. Alternativ können Sie auch die tatsächlich angefallenen Kosten ansetzen.
  • Nutzen Sie den Wagen dagegen mehr als 10 Prozent, aber weniger als 50 Prozent für Ihre Selbstständigkeit, können Sie frei entscheiden. Entweder zählen Sie das Auto zum Betriebsvermögen Ihres Unternehmens oder Sie belassen es in Ihrem Privatvermögen. Das bezeichnet man als gewillkürtes Betriebsvermögen. In Ihrer Steuererklärung als Selbstständiger müssen Sie kenntlich machen, für welche Zuordnung Sie sich entschieden haben. Eine Wahlmöglichkeit haben Sie im Hinblick auf die 1-Prozent-Regelung jedoch nicht: Bei weniger als 50 Prozent betrieblicher Nutzung müssen Sie ein Fahrtenbuch führen.
  • Bei einer betrieblichen Nutzung von mehr als 50 Prozent gilt das Auto als Dienstwagen und wird damit dem Betriebsvermögen zugerechnet. Steuerlich betrachtet zählt das Fahrzeug in diesem Fall als notwendiges Betriebsvermögen. Was eben auch bedeutet, dass Sie alle Aufwendungen für das Auto steuerlich geltend machen können.
Tipp

Überlegen Sie sich gut, zu welchem Vermögen Sie den PKW zählen

Wenn Sie in die 2. Kategorie fallen, also frei entscheiden können, ob Sie das Auto im Privatvermögen belassen oder es ins Betriebsvermögen überführen, sollten Sie sich das gut überlegen. Sollten Sie Ihren PKW als Firmenwagen führen, können Sie alle Ausgaben für den Dienstwagen als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen und in der Regel den gesamten Anschaffungspreis über sechs Jahre abschreiben. Dennoch ist es steuerlich oft am sinnvollsten, den PKW im Privatvermögen zu führen und dann die betrieblich gefahrenen Kilometer anzusetzen. Um sicherzugehen, dass Sie die richtige Entscheidung treffen, sollten Sie beide Optionen miteinander vergleichen.

Wann ist es als Selbstständiger sinnvoll, die 1-Prozent-Regelung zu nutzen?

Alle Selbstständigen, die einen Firmenwagen zu mehr als 50 Prozent beruflich nutzen, können die 1-Prozent-Regelung anwenden oder sich alternativ für die Fahrtenbuchmethode entscheiden.

In bestimmten Fällen fahren Sie mit der 1-Prozent-Regelung tatsächlich günstiger. Allerdings hängt das von folgenden Faktoren ab:

  • Bruttolistenpreis: Bei der 1-Prozent-Regelung wird pauschal 1 Prozent des Listenpreises des Autos angesetzt. Um den zu versteuernden Betrag daraus zu berechnen, muss dieser zuerst ermittelt werden - als Listenpreis gilt die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers zum Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Umsatzsteuer. Gerade bei Elektroautos kann das eine beachtliche Summe sein. Dieser Bruttolistenpreis gilt auch dann, wenn Sie sich einen Gebrauchtwagen zulegen, der schon mehrere Jahre auf dem Tacho hat. Bei dieser Abrechnungsmethode wird pro Monat 1 Prozent des Listenpreises zu den Betriebseinnahmen hinzugerechnet. Denn die private Nutzung Ihres Firmenwagens müssen Sie versteuern.
  • Kilometer: Zusätzlich zu den 1 Prozent des Listenpreises setzt das Finanzamt noch 30 Cent pro gefahrenen Kilometer von Ihrem Wohnort bis zum Büro (wenn Sie eines besitzen) an.

Diese beiden Faktoren sollten Sie bei Ihrer Entscheidung abwägen bzw. in Ihre Berechnungen einbeziehen.

Wie funktioniert die Besteuerung des Firmenwagens nach der Ein-Prozent-Regelung bei Selbstständigen?

Um zu verdeutlichen, worauf bei der Berechnung der 1-Prozent-Regelung bei Selbstständigen zu achten ist, haben wir folgendes Beispiel für Sie:

Der Listenpreis des Firmenwagens beträgt 30.000 Euro und die Entfernung zum Büro 15 km.

Berechnungswert
Ergebnis
Bruttolistenpreis des Dienstwagens bei Erstzulassung
30.000 Euro
Davon 1 Prozent
300 Euro
Kosten für Fahrtweg vom Wohnort bis zum Unternehmen (0,03 Prozent pro Kilometer)
0,03 % x 15 km = 0,45 %
0,45 % von 30.000 Euro = 135 Euro
Geldwerter Vorteil
300 Euro + 135 Euro = 435 Euro

Monatlich ergibt sich mit der 1-Prozent-Regelung ein geldwerter Vorteil von 435 Euro. Diesen müssen Sie natürlich noch auf das gesamte Jahr hochrechnen. Dann erhalten Sie einen jährlichen Betrag von 5.220 Euro für Ihren Firmenwagen. Für die Besteuerung addiert das Finanzamt den geldwerten Vorteil als „zusätzliche Einnahmequelle“ zu Ihrem Gewinn im Geschäftsjahr hinzu und versteuert dann den gesamten Betrag.

Wenn Sie aus diesem Grund die 1-Prozent-Regelung umgehen möchten, können Sie als Selbstständiger das Fahrtenbuch nutzen.

Versteuerung über das Fahrtenbuch

Die andere Methode, die Sie zur Auswahl haben, ist die Versteuerung mithilfe des Fahrtenbuchs. Dabei werden nur die Kilometer steuerlich angesetzt, die Sie mit dem Firmenwagen privat gefahren sind.

Obwohl es keine konkrete gesetzliche Regelung dazu gibt, wie ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch auszusehen hat, ergeben sich aus der Rechtsprechung einige Anhaltspunkte, die Sie als Anforderungen kennen sollten:

  1. Das Fahrtenbuch muss laufend geführt werden: Es ist also nicht möglich, dass Sie auf verschiedenen Zetteln Ihre Fahrten aufschreiben und am Ende des Steuerjahres Ihr Fahrtenbuch ausfüllen. Vielmehr sollten Sie darauf achten, nach jeder Fahrt die entsprechenden Angaben (dazu später mehr) ins Fahrtenbuch zu schreiben - dieses kann auch in elektronischer Form geschehen.
  2. Das Fahrtenbuch muss lückenlos und zeitnah geführt werden: Auch dieses Kriterium für ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch spricht dafür, dass Sie nach jeder Fahrt die Daten ins Fahrtenbuch übertragen.
  3. Das Fahrtenbuch muss in einer geschlossenen Form geführt werden und darf nicht manipulierbar sein: Damit soll sichergestellt werden, dass Sie nicht nachträglich Fahrten hinzufügen oder ändern können. Sollten Sie trotzdem etwas an Ihren Eintragungen ändern müssen, müssen diese deutlich erkennbar und ohne großen Aufwand vom Finanzamt nachvollziehbar sein.

Darüber hinaus gehören zu betrieblichen Fahrten folgende Angaben unbedingt in das Fahrtenbuch:

  • Datum der Fahrt
  • Reiseziel der Fahrt (am besten mit Startpunkt)
  • Zweck der Fahrt (z. B. Kundenbesuch, zusätzlich den Namen des Kunden oder der Kundin angeben)
  • Kilometerstand bei Beginn und Ende der Fahrt
  • Umwege, sofern unvermeidbar

Dabei ist es essenziell, dass Sie die Kriterien für das Fahrtenbuch genau einhalten. Ist Ihr Fahrtenbuch nämlich fehlerhaft, erkennt es das Finanzamt wahrscheinlich nicht an. Mit der Konsequenz, dass das Finanzamt für Sie die pauschale Versteuerung nach der 1-Prozent-Regelung ansetzt. Auch dann, wenn diese für Sie finanzielle Nachteile hat.

Wann ist die 1-Prozent-Regelung für Firmenwagen besser, wann das Fahrtenbuch?

Aus der beispielhaften Berechnung der 1-Prozent-Regelung und dem sich daraus ergebenden geldwerten Vorteil wird deutlich, dass sich diese Form der Besteuerung nicht für alle Selbstständigen gleichermaßen eignet.

Auf der anderen Seite hat auch die Abrechnung über das Fahrtenbuch einige Nachteile, die Sie kennen und in Ihrer Überlegungen einbeziehen sollten. Wenn Sie also vor der Entscheidung 1-Prozent-Regelung oder Fahrtenbuch stehen, kann Ihnen folgende Tabelle weiterhelfen:

Argumente für die 1-Prozent-Regelung
Argumente für ein Fahrtenbuch
  • Der Dienstwagen hat einen niedrigen Bruttolistenpreis.
  • Das Fahrzeug ist schon älter und bereits komplett abgeschrieben.
  • Sie nutzen den Dienstwagen zu einem großen Teil betrieblich.
  • Die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind nur wenige Kilometer lang (wenn Sie ein Büro haben).
  • Sie haben wenig Aufwand, weil pauschal versteuert wird.
  • Das Auto wurde gebraucht gekauft.
  • Die laufenden Kosten des PKWs sind relativ niedrig.

Die Entscheidung für oder gegen die 1-Prozent-Regelung sollten Sie also gut überdenken. Jedoch sind Sie nicht auf ewig an Ihren Entschluss gebunden. Der Wechsel zwischen Fahrtenbuch und 1-Prozent-Regel ist in diesen Fällen möglich:

  • jeweils zu Beginn eines neuen Jahres
  • bei der Anschaffung eines neuen Kfz
Zusammenfassung

1-Prozent-Regelung für Selbstständige zusammengefasst

  • Als Selbstständiger können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Ihr Auto als Firmenwagen von der Steuer absetzen.
  • Privatfahrten müssen Sie dabei jedoch gesondert versteuern.
  • Bei der Versteuerung haben Sie häufig zwei Optionen zur Auswahl: 1-Prozent-Regelung oder Fahrtenbuch.
  • Die 1-Prozent-Regelung ist die pauschale Form der Besteuerung mit weniger Aufwand.
  • Auf der anderen Seite hat die 1-Prozent-Regelung bei einem hohen Bruttolistenpreis des Autos oder bei wenig privater Nutzung finanzielle Nachteile.