Der Preis für ein Produkt inklusive Umsatzsteuer wird auch als Bruttopreis, der Preis exklusive Umsatzsteuer als Nettopreis bezeichnet:
Nettoverkaufspreis + Umsatzsteuer = Bruttoverkaufspreis
Was ist der Unterschied zwischen Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer?
Die beiden Begriffe Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer werden in Deutschland häufig synonym verwendet, wobei der steuerrechtlich korrekte Begriff „Umsatzsteuer“ lautet. Die Mehrwertsteuer hat sich jedoch nicht nur als umgangssprachlicher Begriff etabliert, sondern wird auch häufig auf Belegen und Quittungen oder auch online als MwSt. ausgewiesen. Der Begriff Mehrwertsteuer leitet sich aber eigentlich von der Form der Besteuerung ab. Denn die Umsatzsteuer wird nach dem „Mehrwertprinzip“ berechnet. Auch die Vorsteuer ist eine Mehrwertsteuer.
Tipps für das Ausweisen der Umsatzsteuer: So passieren Ihnen keine Fehler
Bei der Umsatzsteuersenkung gibt es für Unternehmer auch ein paar Tücken:
- Vergessen Sie nicht, Ihre Kasse umzustellen!
Wenn auf Ihren Quittungen oder Kassenbons steht, dass 19 % Mehrwertsteuer ausgewiesen wurden, dann sind Sie auch automatisch dazu verpflichtet, den vollen Satz tatsächlich abzuführen.
- Prüfen Sie, ob Sie Rechnungen an vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen ausstellen!
Sie stellen Rechnungen an Unternehmen, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind? Dann bedenken Sie unbedingt, dass Ihre Leistungsempfänger zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember nur 16 % Vorsteuer abziehen können. Stellen Sie weiterhin Rechnungen mit dem alten Satz, müssen Sie aber trotzdem die vollen 19 % abführen.
In diesen Fällen sollten Sie darauf achten, auf jeden Fall den reduzierten Steuersatz auszuweisen. So ist sichergestellt, dass Sie am Ende nicht versehentlich drauflegen!
Unterschiedliche Definitionen der Umsatzsteuer
Was? Wer? Wofür? Je nach Fragestellung gibt es unzählige Definitionen für die Umsatzsteuer.
Die Umsatzsteuer ist eine…
Was bedeutet die Umsatzsteuer für Unternehmen?
Unternehmen dürfen nur den Nettopreis ihrer verkauften Produkte einbehalten. Sie erheben die Umsatzsteuer zwar von den Kunden, müssen diese jedoch ans Finanzamt abführen. Gleichzeitig dürfen Sie als Unternehmer aber die Umsatzsteuer beim Finanzamt geltend machen, die Sie zum Beispiel auf eingekaufte Waren oder Dienstleistungen zahlen (Vorsteuer). Dafür benötigen Sie auch eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die Ihnen das Bundeszentralamt für Steuern erteilt, wenn Sie diese z.B. bei einer Firmenneugründung beantragen.
Für Unternehmen ist die Umsatzsteuer also ein durchlaufender Posten. Da der Endverbraucher die eigentliche Steuerlast trägt, ist die Umsatzsteuer für Unternehmen gewinn- bzw. verlustneutral.
Rechenbeispiel zur Mehrwertsteuer:
Kauft ein Küchenstudio eine Küche im Wert von 8.000 € netto ein und verkauft diese im Wert von 11.000 € netto, so wird die Umsatzsteuer nur auf den Mehrwert von 3.000 € fällig.
- Brutto-Einkaufspreis:
8.000 € x 1,19 = 9.520 € - Vorsteuer:
9.520 € (brutto) – 8.000 € (netto) = 1.520 €
=> Diesen Betrag schuldet das Finanzamt dem Unternehmen. - Brutto-Verkaufspreis:
11.000 € x 1,19 = 13.090 € - Umsatzsteuer:
13.090 € (brutto) – 11.000 € (netto) = 2.090 €
=> Diesen Betrag schuldet das Unternehmen dem Finanzamt.
Die Steuerlast ergibt sich aus der Differenz der Umsatzsteuer und Vorsteuer:
2.090 € – 1.520 € = 570 €
Diese Umsatzsteuerzahllast muss Ihr Unternehmen als Vorsteuer ans Finanzamt zahlen. Genaueres zu diesem Prinzip finden Sie unter „Der Vorsteuerabzug“.
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Die Mehrwertsteuersätze innerhalb Europas unterscheiden sich stark voneinander. Der Regelsteuersatz in Deutschland gehört zu den niedrigsten. Denn in den meisten europäischen Ländern wird die Mehrwertsteuer mit 20 % und mehr versteuert. In Ungarn liegt der Normalsatz sogar bei 27 %, während in der Schweiz nur 7,7 % versteuert werden.
Was ist der Unterschied zwischen Vorsteuer und Umsatzsteuer?
Ob die Mehrwertsteuer als Vorsteuer oder als Umsatzsteuer betrachtet wird, ist von der Sichtweise abhängig. Aus Sicht des Unternehmens ist die Vorsteuer die Steuer, die auf Eingangsrechnungen erhoben wurde. Die Umsatzsteuer erhebt das Unternehmen auf Ausgangsrechnungen.
- Vorsteuer: Verkehrssteuer auf Eingangsrechnungen (Einkauf)
- Umsatzsteuer: Verkehrssteuer auf Ausgangsrechnungen (Verkauf)
Das bedeutet: Die Vorsteuer, die Ihr Unternehmen auf eingekaufte Produkte bezahlt, ist gleichzeitig auch Umsatzsteuer – nämlich aus Sicht des Verkäufers bzw. Lieferanten. Der Steuersatz ist für das gleiche Produkt damit auch immer gleich, egal ob es sich um Vorsteuer oder Umsatzsteuer handelt. In Deutschland gilt der Regelsteuersatz von 19 %.
Grundsätzlich sind alle Unternehmen dazu verpflichtet, Umsatzsteuer ans zuständige Finanzamt abzuführen. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass diese auch vorsteuerabzugsberechtigt sind, also die Vorsteuer im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt geltend machen können.
Wer ist von der Umsatzsteuerpflicht befreit?
Kleinunternehmer können von der Umsatzsteuerpflicht befreit werden. Das heißt, sie müssen auf Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen und daher auch nicht ans Finanzamt abführen. Das bedeutet aber auch, dass sie keinen Anspruch auf den Vorsteuerabzug haben.
Auch einige Berufsgruppen sind von der Umsatzsteuerpflicht befreit. Dazu gehören z. B. Ärzte und Versicherungsmakler.
Grundsätzlich fallen auf jede Dienstleistung und jedes verkaufte Produkt 19 % Umsatzsteuer an. Denn dies ist seit 2007 der in Deutschland gültige Regelsteuersatz. Es gibt allerdings einige Ausnahmen, für die der Sondersteuersatz bzw. der ermäßigte Steuersatz von 7 % gilt.
Beispiele für den ermäßigten Umsatzsteuersatz (7 %):
- Lebensmittel (mit einigen Ausnahmen wie Delikatessen)
- Take-Away-Speisen im Restaurant (vor Ort verzehrte Speisen werden mit 19 % USt besteuert)
- urheberrechtlich geschützte Produkte (z. B. Bücher, Bilder, Texte, Zeitungsartikel, Broschüren)
- Kunstgegenstände (z. B. Gemälde, Bildhauerkunst)
- einmalige Darbietungen (z. B. Theateraufführungen, Museums-Eintrittskarten, Zirkusvorführungen)
- Hotelübernachtungen
- Fahrkarten im öffentlichen Nahverkehr (z. B. für Busse, Züge, Straßenbahnen, Taxen)
Viele Ausnahmen im Umsatzsteuergesetz
Der ermäßigte Steuersatz ist relativ schwierig zu erfassen, da es viele Ausnahmeregelungen gibt. Daher stößt das deutsche Umsatzsteuergesetz (UStG) auch immer wieder auf Kritik.
Hier einige Beispiele:
- Beim öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ist der Radius entscheidend. Fahrten mit Zug, Bus, Straßenbahn oder Taxi innerhalb von 50 km unterliegen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 %, während Fahrten über 50 km mit dem Regelsteuersatz von 19 % versteuert werden.
- Milch wird mit 7 % versteuert. Das gilt jedoch nur für Kuhmilch! Sojamilch oder sogar laktosefreie Milch werden mit 19 % versteuert. Bei Milchmischgetränken wird es noch komplizierter: Hier gilt der ermäßigte Umsatzsteuersatz nur, wenn diese mindestens aus 75 % Milch oder Milcherzeugnissen bestehen.
- Bei Getränken gilt: Wasser, Kaffee und Tee gehören zur Grundversorgung. Für alle anderen Getränke fallen 19 % Umsatzsteuer an.
- Ebenso paradox: Früchte, Obst und Gemüse werden in der Regel auch mit 7 % versteuert. Für Fruchtsäfte wird dagegen der Regelsteuersatz von 19 % erhoben.
Informieren Sie sich deshalb genau, welche Produkte und Leistungen unter die Sonderregelung fallen. Eine vollständige Liste der Gegenstände, die dem ermäßigten Steuersatz unterliegen, ist in Anlage 2 des Umsatzsteuergesetzes enthalten.
Umsatzsteuerfreie Produkte und Dienstleistungen
Es gibt sogar einige Leistungen, die komplett von der Umsatzsteuer befreit sind. Dazu gehören:
- Einige Leistungen im Bereich Medizin, Gesundheit und Pflege
- Porto und andere Umsätze von Postunternehmen
- Einige Leistungen im Bildungssektor
- Wissenschaftliche Leistungen
- Bestimmte kulturelle Veranstaltungen
- Vermittlung von Finanz- oder Kreditleistungen sowie Versicherungen
- Verkauf, Vermietung oder Verpachtung von Grundstücken
Anhand eines Beispiels zeigen wir in 4 Schritten, wie die Buchung von Umsatzsteuer und Vorsteuer (beim Einkauf und Verkauf) funktioniert.
- Berechnung von Umsatzsteuer und Vorsteuer
- Betroffene Kontenarten
- Buchungssätze zur Buchung von Umsatzsteuer und Vorsteuer
- Abschluss der Konten (Vorsteuerabzug)
Ein Küchenstudio kauft eine Küche im Wert von 10.000 € (netto) ein:
Nach der Verarbeitung verkauft das Küchenstudio die Küche im Wert von 12.000 € (netto) weiter:
Diese Beträge müssen in der Buchhaltung auf die entsprechenden Konten gebucht werden.
Bei der Buchung des Wareneinkaufs in der doppelten Buchführung sind folgende Konten betroffen:
Diese Auflistung der Konten und der entsprechenden Zu- und Abgänge hilft bei der Erstellung der Buchungssätze.
Die Buchungssätze für das vorangegangene Rechenbeispiel lauten folgendermaßen:
Mit dem Vorsteuerabzug wird die endgültige Steuerschuld festgelegt. Dafür werden die betroffenen Konten abgeschlossen.
Das Vorsteuerkonto ist ein Unterkonto des Umsatzsteuerkontos. Das Konto mit dem niedrigeren Saldo wird auf das Konto mit dem höheren Saldo übertragen.:
- Umsatzsteuer > Vorsteuer: Abschluss über Umsatzsteuerkonto
Der Buchungssatz lautet: Vorsteuer an Umsatzsteuer - Umsatzsteuer < Vorsteuer: Abschluss über Vorsteuerkonto
Der Buchungssatz lautet: Umsatzsteuer an Vorsteuer
In unserem Beispiel ist die Umsatzsteuer höher als die Vorsteuer. Das Vorsteuerkonto wird demnach über das Umsatzsteuerkonto abgeschlossen. Der Saldo wird ins Soll des Umsatzsteuerkontos übertragen. Das bedeutet: Auf dem Konto Umsatzsteuer entsteht eine Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt von 380 € (Steuerschuld).
Mit unserem Mehrwertsteuer-Rechner können Sie als Unternehmer ganz einfach und regelkonform 19 Prozent Mehrwertsteuer sowie die jeweiligen Netto- und Bruttobeträge berechnen. Probieren Sie es gleich aus!
Wer muss eine Umsatzsteuervoranmeldung machen?
Grundsätzlich müssen alle Gewerbetreibende und Freiberufler regelmäßig eine solche Voranmeldung machen. Nur wenige sind davon befreit.
Diese Unternehmen müssen keine Umsatzsteuervoranmeldung machen:
- Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte oder Versicherungsmakler
- Unternehmen, die die Kleinunternehmerregelung anwenden
- Unternehmen, deren Umsatzsteuerlast im vergangenen Kalenderjahr unter 1.000 € lag, müssen nur eine Umsatzsteuererklärung abgeben
Welche Fristen gelten für die Umsatzsteuervoranmeldung?
In der Regel erfolgt die Anmeldung monatlich oder quartalsweise, jeweils zum 10. des Folgemonats. Die Umsatzsteuervoranmeldung für das erste Jahresquartal muss also spätestens zum 10. April erfolgen.
Monatliche oder quartalsweise Umsatzsteuervoranmeldung?
Ob die UStVA monatlich oder quartalsweise gemacht werden muss, ist von der Höhe der Steuerlast abhängig. Existenzgründer werden gesondert behandelt. Diese müssen in den ersten zwei Geschäftsjahren die UStVA monatlich abgeben.
Wie hoch ist Ihre monatliche Umsatzsteuerzahllast?
Wie funktioniert die Umsatzsteuervoranmeldung?
Die Vorsteuer wird online über das ELSTER-Portal oder eine Buchhaltungssoftware geltend gemacht. Dazu muss das UStVA-Formular ausgefüllt werden. In dieses Formular tragen Sie als Bemessungsgrundlage ein, wie viel Umsatzsteuer Sie bereits vorausgezahlt haben und wie viel Umsatzsteuer Sie im Laufe des Meldezeitraums vereinnahmt haben. Beide Werte werden gegengerechnet.
Hat Ihr Unternehmen mehr Umsatzsteuer eingenommen als Vorsteuer bezahlt, müssen Sie den Differenzbetrag als Nachzahlung ans Finanzamt überweisen. Andernfalls bekommen Sie eine Umsatzsteuer-Rückerstattung vom Finanzamt.