Diese Seite wurde zuletzt aktualisiert am 27.08.2024
Definition: Was ist die GuV?
GuV ist die Abkürzung für Gewinn- und Verlustrechnung. Sie kommt im Rahmen der doppelten Buchführung zur Anwendung, um den Jahresgewinn oder -verlust innerhalb einer Abrechnungsperiode zu ermitteln. Die GuV bildet zusammen mit der Bilanz den Hauptbestandteil des Jahresabschlusses. Die Vorschriften zur GuV sind im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt.
Wer muss eine GuV erstellen?
Alle Kaufleute und Betriebe, die zur doppelten Buchführung verpflichtet sind, müssen auch eine GuV als Bestandteil ihres Jahresabschlusses erstellen. Das ist in § 242 III HGB festgelegt. Die meisten betroffenen Unternehmen müssen ihre GuV und ihren Jahresabschluss darüber hinaus aufgrund der Publizitätspflicht veröffentlichen. Daher ist es besonders wichtig, bei der Erstellung keine Fehler zu begehen. Nur wenn ein Gewerbetreibender nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet ist und diese auch nicht nutzt, darf er auf die einfachere Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) zurückgreifen.
Eine GuV selbst erstellen
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Aufbau der GuV
Grundsätzlich kann die GuV in Staffelform oder in Kontenform gegliedert sein.
Beispiel Bruttoprinzip vs. Nettoprinzip
Für Kapitalgesellschaften ist nach § 275 Abs. 1 HGB die Gliederung der GuV in Staffelform vorgeschrieben. Kleinstkapitalgesellschaften können eine vereinfachte Form anwenden. Für alle anderen Kaufleute oder Gesellschaftsformen gibt es keine juristisch verbindlichen Vorschriften.
Aufbau der GuV in Staffelform
Bei der GuV können Kapitalgesellschaften zwischen zwei Darstellungsformen wählen:
Das Gesamtkostenverfahren
Der Aufbau der GuV nach dem Gesamtkostenverfahren wird in § 275 Abs. 2 HGB anhand der einzelnen Positionen beschrieben.
Das Gesamtkostenverfahren einfach erklärt
Beim Gesamtkostenverfahren…
- …werden alle Kosten, die bei der betrieblichen Leistungserstellung innerhalb einer Rechnungsperiode angefallen sind, berücksichtigt und mit den Erlösen gegenübergestellt.
- …werden die Aufwendungen nach Kostenarten gegliedert. Hier werden also die Produktionsfaktoren unterschieden, z. B. Materialkosten, Personalkosten etc.
Ein Beispiel für das Gesamtkostenverfahren
Das Umsatzkostenverfahren
Der Aufbau der GuV nach dem Umsatzkostenverfahren ist in § 275 Abs. 3 HGB festgelegt.
Das Umsatzkostenverfahren einfach erklärt
Beim Umsatzkostenverfahren…
- …werden – im Gegensatz zum Gesamtkostenverfahren – nur die Kosten berücksichtigt, die für die tatsächlich verkauften Produkte angefallen sind (Umsatzkosten).
- …werden die Aufwendungen nach dem Ort ihrer Entstehung – also nach den Unternehmensbereichen (Kostenstellen) – unterschieden.
Was bedeutet das genau?
Entscheidend ist, welche Produktions- oder Anschaffungskosten nur die verkauften Produkte verursacht haben. Diese Kosten werden dann mit den Einnahmen verglichen, die durch den Vertrieb erzielt wurden. Dementsprechend gliedert man im Umsatzkostenverfahren die Kosten gemäß ihrer Kostenstellenbezogenheit. Das heißt, die Umsatzerlöse werden direkt den auf sie bezogenen Herstellungskosten gegenübergestellt. Sonstige betriebsbedingte Aufwendungen werden nach Teilbereichen wie Lager, Vertrieb oder Verwaltung gegliedert.
Anhang zum Jahresabschluss
Material- und Personalaufwand lassen sich durch das Umsatzkostenverfahren nicht nachvollziehen. Aufgrund der hohen Bedeutung dieser beiden Kosten verpflichtet das HGB dazu, diese Positionen in einem Anhang zum Jahresabschluss aufzuführen.
Ein Beispiel für das Umsatzkostenverfahren
Sonderregelung für Kleinstkapitalgesellschaften
Kleinstkapitalgesellschaften (nach § 267 a HGB) müssen nach § 275 Abs. 5 HGB nicht das Gesamtkosten- oder Umsatzkostenverfahren wie oben beschrieben anwenden, sondern dürfen die GuV in vereinfachter Form darstellen:
Aufbau der GuV in Kontenform
Die GuV in Kontenform ist wie ein übliches T-Konto mit den zwei Spalten Soll und Haben aufgebaut. Hier fließen die Salden der Erfolgskonten zusammen. Aufwendungen und Erträge werden wie folgt verbucht:
- Kosten und Aufwendungen stehen im Soll (links)
- Einnahmen und Erträge stehen im Haben (rechts)
Am Ende muss die Summe der beiden Spalten gleich sein. Je nachdem auf welcher Seite der Saldo steht, hat das Unternehmen Gewinn erzielt oder Verlust gemacht.
Musterbeispiel für eine Gewinn- und Verlustrechnung in Kontenform
Welchen Unterschied machen Form und Verfahren bei der GuV?
Sofern Sie frei wählen können und nicht zu einer bestimmten Berechnungsform verpflichtet sind, ist es unerheblich, wie Sie Ihre GuV darstellen. Wenn Ihnen keine Fehler unterlaufen, sind die Ergebnisse identisch. Lediglich die einfließenden Kennzahlen können abweichen und zu unterschiedlichen Zwischenergebnissen führen.
Brutto- oder Nettoprinzip
Unabhängig davon, welche Form bzw. welches Verfahren Sie für Ihre GuV wählen, müssen Sie auch festlegen, ob Sie Ihre GuV nach dem Brutto- oder Nettoprinzip erstellen wollen. Der Hauptunterschied ist, ob Sie in Ihrer GuV Aufwendungen und Erträge miteinander saldieren dürfen oder nicht.
- Beim Bruttoprinzip darf nicht saldiert werden – Aufwendungen und Erträge werden einzeln aufgelistet.
- Beim Nettoprinzip werden Aufwendungen und Erträge saldiert, also miteinander verrechnet.
Letzteres gilt als übersichtlichere und einfachere Variante, ist aber nur für kleine bis mittelgroße Unternehmen vorgesehen.
Die Staffelform ist Pflicht für Kapitalgesellschaften!
- Bruttoprinzip
Zinserträge und Zinszahlungen werden gleichermaßen aufgeführt, zum Beispiel: Zinszahlungen von 1.000 EUR und Zinserträge von 1.200 EUR - Nettoprinzip
Es wird der Saldo der beiden Positionen aufgeführt, in diesem Beispiel: Zinserträge von 200 EUR (1.200 – 1.000 EUR)
Der Zusammenhang von GuV und Bilanz
Die GuV ist zusammen mit der Bilanz der Hauptbestandteil des Jahresabschlusses. Dabei fließen die Ergebnisse der GuV direkt in die Bilanz ein.
Wie fließt die GuV in die Bilanz ein?
Egal ob Sie einen Gewinn oder Verlust erwirtschaftet haben, das Ergebnis der GuV beeinflusst Ihr Eigenkapitalkonto (auf der Passivseite der Bilanz):
- Der Jahresüberschuss (Gewinn) wird im Haben gebucht.
- Der Jahresfehlbetrag (Verlust) ist im Soll zu buchen.
GuV zusammengefasst
- Die GuV ist zusammen mit der Bilanz Bestandteil des Jahresabschlusses.
- Durch die GuV muss ersichtlich sein, wie sich Gewinn und Verlust zusammensetzen.
- Die gesetzlichen Vorgaben zur GuV finden sich im HGB.
- Wer doppelte Buchführung betreibt, muss auch eine GuV anfertigen
- Die GuV kann in Kontenform oder in Staffelform aufgebaut sein.
- Zur Berechnung des Jahresüberschusses dienen das Gesamtkostenverfahren oder das Umsatzkostenverfahren.
- Ein Unternehmer muss sich bei der Saldierung zwischen Brutto- oder Nettoprinzip entscheiden.
- Welche Form der GuV gewählt wird, hat keinen Einfluss auf das Gesamtergebnis.
- Bei der Erstellung der GuV helfen Dienstleister oder geeignete Buchhaltungssoftware.