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GuV
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Definition

Definition: Was ist die GuV?

GuV ist die Abkürzung für Gewinn- und Verlustrechnung. Sie kommt im Rahmen der doppelten Buchführung zur Anwendung, um den Jahresgewinn oder -verlust innerhalb einer Abrechnungsperiode zu ermitteln. Die GuV bildet zusammen mit der Bilanz den Hauptbestandteil des Jahresabschlusses. Die Vorschriften zur GuV sind im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt.

Wer muss eine GuV erstellen?

Alle Kaufleute und Betriebe, die zur doppelten Buchführung verpflichtet sind, müssen auch eine GuV als Bestandteil ihres Jahresabschlusses erstellen. Das ist in § 242 III HGB festgelegt. Die meisten betroffenen Unternehmen müssen ihre GuV und ihren Jahresabschluss darüber hinaus aufgrund der Publizitätspflicht veröffentlichen. Daher ist es besonders wichtig, bei der Erstellung keine Fehler zu begehen. Nur wenn ein Gewerbetreibender nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet ist und diese auch nicht nutzt, darf er auf die einfachere Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) zurückgreifen.

Tipp

Eine GuV selbst erstellen

Wenn Sie Ihre GuV nicht an einen Steuerberater oder Bilanzbuchhalter auslagern wollen, können Sie eine Buchhaltungssoftware nutzen. Mit den Programmen von Lexware erstellen Sie eine GuV mit wenigen Klicks. So haben Sie jederzeit Zugriff auf topaktuelle Geschäftszahlen.

Aufbau der GuV

Grundsätzlich kann die GuV in Staffelform oder in Kontenform gegliedert sein.

Hinweis

Beispiel Bruttoprinzip vs. Nettoprinzip

Für Kapitalgesellschaften ist nach § 275 Abs. 1 HGB die Gliederung der GuV in Staffelform vorgeschrieben. Kleinstkapitalgesellschaften können eine vereinfachte Form anwenden. Für alle anderen Kaufleute oder Gesellschaftsformen gibt es keine juristisch verbindlichen Vorschriften.

Aufbau der GuV in Staffelform

Bei der GuV können Kapitalgesellschaften zwischen zwei Darstellungsformen wählen:

Das Gesamtkostenverfahren

Der Aufbau der GuV nach dem Gesamtkostenverfahren wird in § 275 Abs. 2 HGB anhand der einzelnen Positionen beschrieben.

Das Gesamtkostenverfahren einfach erklärt

Beim Gesamtkostenverfahren…

  • …werden alle Kosten, die bei der betrieblichen Leistungserstellung innerhalb einer Rechnungsperiode angefallen sind, berücksichtigt und mit den Erlösen gegenübergestellt.
  • …werden die Aufwendungen nach Kostenarten gegliedert. Hier werden also die Produktionsfaktoren unterschieden, z. B. Materialkosten, Personalkosten etc.

Ein Beispiel für das Gesamtkostenverfahren

+
1.
Umsatzerlöse
100.000
+/-
2.
Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen
25.000
+
3.
Andere aktivierte Eigenleistungen
2.000
+
4.
Sonstige betriebliche Erträge
3.000
5.
Materialaufwand

a) Aufw. für Rohstoffe, Hilfsstoffe, Betriebsstoffe
35.000

b) Aufw. für bezogene Leistungen
12.000
6.
Personalaufwand

a) Löhne und Gehälter
38.000

b) Sozialabgaben
8.000

a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
10.000

b) auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens
0

8.
Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen
25.000
=
Betriebsergebnis (EBIT)
24.000
+
9.
Erträge aus Beteiligungen
5.000
+
10.
Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens
3.000
+
11.
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
4.000

12.
Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens
7.000

13.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
9.000

14.
Steuern von Einkommen und Ertrag
3.600
=
Ergebnis nach Steuern
16.400

15.
Sonstige Steuern
0
=
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag
16.400

Das Umsatzkostenverfahren

Der Aufbau der GuV nach dem Umsatzkostenverfahren ist in § 275 Abs. 3 HGB festgelegt.

Das Umsatzkostenverfahren einfach erklärt

Beim Umsatzkostenverfahren…

  • …werden – im Gegensatz zum Gesamtkostenverfahren – nur die Kosten berücksichtigt, die für die tatsächlich verkauften Produkte angefallen sind (Umsatzkosten).
  • …werden die Aufwendungen nach dem Ort ihrer Entstehung – also nach den Unternehmensbereichen (Kostenstellen) – unterschieden.

Was bedeutet das genau?

Entscheidend ist, welche Produktions- oder Anschaffungskosten nur die verkauften Produkte verursacht haben. Diese Kosten werden dann mit den Einnahmen verglichen, die durch den Vertrieb erzielt wurden. Dementsprechend gliedert man im Umsatzkostenverfahren die Kosten gemäß ihrer Kostenstellenbezogenheit. Das heißt, die Umsatzerlöse werden direkt den auf sie bezogenen Herstellungskosten gegenübergestellt. Sonstige betriebsbedingte Aufwendungen werden nach Teilbereichen wie Lager, Vertrieb oder Verwaltung gegliedert.

Hinweis

Anhang zum Jahresabschluss

Material- und Personalaufwand lassen sich durch das Umsatzkostenverfahren nicht nachvollziehen. Aufgrund der hohen Bedeutung dieser beiden Kosten verpflichtet das HGB dazu, diese Positionen in einem Anhang zum Jahresabschluss aufzuführen.

Ein Beispiel für das Umsatzkostenverfahren

+
1.
Umsatzerlöse
100.000

2.
Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen
40.000
=
Bruttoergebnis vom Umsatz
60.000

3.
Vertriebskosten
20.000

4.
Allgemeine Verwaltungskosten
10.000
+
5.
Sonstige betriebliche Erträge
2.000

6.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
8.000
=
Betriebsergebnis (EBIT)
24.000
+
7.
Erträge aus Beteiligungen
5.000
+
8.
Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens
3.000
+
9.
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
4.000

10.
Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens
7.000

11.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
9.000

12.
Steuern von Einkommen und Ertrag
3.600
=
Ergebnis nach Steuern
16.400

13.
Sonstige Steuern
0
=
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag
16.400

Sonderregelung für Kleinstkapitalgesellschaften

Kleinstkapitalgesellschaften (nach § 267 a HGB) müssen nach § 275 Abs. 5 HGB nicht das Gesamtkosten- oder Umsatzkostenverfahren wie oben beschrieben anwenden, sondern dürfen die GuV in vereinfachter Form darstellen:

+
1.
Umsatzerlöse
+
2.
Sonstige Erträge

3.
Materialaufwand

4.
Personalaufwand

5.
Abschreibungen

6.
Sonstige Aufwendungen

7.
Steuern
=
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

Aufbau der GuV in Kontenform

Die GuV in Kontenform ist wie ein übliches T-Konto mit den zwei Spalten Soll und Haben aufgebaut. Hier fließen die Salden der Erfolgskonten zusammen. Aufwendungen und Erträge werden wie folgt verbucht:

  • Kosten und Aufwendungen stehen im Soll (links)
  • Einnahmen und Erträge stehen im Haben (rechts)

Am Ende muss die Summe der beiden Spalten gleich sein. Je nachdem auf welcher Seite der Saldo steht, hat das Unternehmen Gewinn erzielt oder Verlust gemacht.

aufbau-guv-in-kontenform: Aufbau einer GuV in Kontenform

Musterbeispiel für eine Gewinn- und Verlustrechnung in Kontenform

guv-beispiel: Musterbeispiel einer Gewinn- und Verlustrechnung in Kontenform

Welchen Unterschied machen Form und Verfahren bei der GuV?

Sofern Sie frei wählen können und nicht zu einer bestimmten Berechnungsform verpflichtet sind, ist es unerheblich, wie Sie Ihre GuV darstellen. Wenn Ihnen keine Fehler unterlaufen, sind die Ergebnisse identisch. Lediglich die einfließenden Kennzahlen können abweichen und zu unterschiedlichen Zwischenergebnissen führen.

Brutto- oder Nettoprinzip

Unabhängig davon, welche Form bzw. welches Verfahren Sie für Ihre GuV wählen, müssen Sie auch festlegen, ob Sie Ihre GuV nach dem Brutto- oder Nettoprinzip erstellen wollen. Der Hauptunterschied ist, ob Sie in Ihrer GuV Aufwendungen und Erträge miteinander saldieren dürfen oder nicht.

  • Beim Bruttoprinzip darf nicht saldiert werden – Aufwendungen und Erträge werden einzeln aufgelistet.
  • Beim Nettoprinzip werden Aufwendungen und Erträge saldiert, also miteinander verrechnet.

Letzteres gilt als übersichtlichere und einfachere Variante, ist aber nur für kleine bis mittelgroße Unternehmen vorgesehen.

Info

Die Staffelform ist Pflicht für Kapitalgesellschaften!

  • Bruttoprinzip
    Zinserträge und Zinszahlungen werden gleichermaßen aufgeführt, zum Beispiel: Zinszahlungen von 1.000 EUR und Zinserträge von 1.200 EUR
  • Nettoprinzip 
    Es wird der Saldo der beiden Positionen aufgeführt, in diesem Beispiel: Zinserträge von 200 EUR (1.200 – 1.000 EUR)

Der Zusammenhang von GuV und Bilanz

Die GuV ist zusammen mit der Bilanz der Hauptbestandteil des Jahresabschlusses. Dabei fließen die Ergebnisse der GuV direkt in die Bilanz ein.

Wie fließt die GuV in die Bilanz ein?

Egal ob Sie einen Gewinn oder Verlust erwirtschaftet haben, das Ergebnis der GuV beeinflusst Ihr Eigenkapitalkonto (auf der Passivseite der Bilanz):

  • Der Jahresüberschuss (Gewinn) wird im Haben gebucht.
  • Der Jahresfehlbetrag (Verlust) ist im Soll zu buchen.
Jahresabschluss: GuV-Konto abschließen über Eigenkapitalkonto
Zusammenfassung

GuV zusammengefasst

  • Die GuV ist zusammen mit der Bilanz Bestandteil des Jahresabschlusses.
  • Durch die GuV muss ersichtlich sein, wie sich Gewinn und Verlust zusammensetzen.
  • Die gesetzlichen Vorgaben zur GuV finden sich im HGB.
  • Wer doppelte Buchführung betreibt, muss auch eine GuV anfertigen
  • Die GuV kann in Kontenform oder in Staffelform aufgebaut sein.
  • Zur Berechnung des Jahresüberschusses dienen das Gesamtkostenverfahren oder das Umsatzkostenverfahren.
  • Ein Unternehmer muss sich bei der Saldierung zwischen Brutto- oder Nettoprinzip entscheiden.
  • Welche Form der GuV gewählt wird, hat keinen Einfluss auf das Gesamtergebnis.
  • Bei der Erstellung der GuV helfen Dienstleister oder geeignete Buchhaltungssoftware.