Sie möchten sich selbstständig machen und haben recherchiert, dass Sie in vielen Fällen Ihr Wunschgewerbe ohne besondere Nachweise ausüben dürfen. In der Gewerbeordnung (GewO) spricht man in diesem Kontext vom erlaubnisfreien Gewerbe. Zur Anmeldung Ihrer gewerblichen Tätigkeit müssen Sie lediglich zur Stadtverwaltung, sich ausweisen und Ihren formalen Antrag abgeben. Zu den erlaubnisfreien Gewerben zählen die sogenannten „überwachungsbedürftigen“ Tätigkeitsprofile. Das sind z. B.:
- Detekteien
- Auskunfteien
- Ehe- und Partnervermittlungen
- Reisebüros
- Altmetallhandel
- Gebrauchtwarenhandel
Gründen Sie in diesen Branchen, müssen Sie zur Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt zwar keine Gewerbeerlaubnis, aber Dokument zum Nachweis deiner Seriosität bzw. Zuverlässigkeit einreichen. Damit ist ein polizeiliches Führungszeugnis sowie ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemeint. Eine Anmeldung Ihres erlaubnisfreien Gewerbes können Sie als Antragsteller sehr gut zu Hause vorbereiten.
Anträge gibt es online zum kostenlosen Download auf der Webseite der IHK bzw. HK oder Ihrer zuständigen Stadtverwaltung. Weitere Schritte, wie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erhalten Sie beim Finanzamt und die Anmeldung bei einer Krankenkasse bzw. Berufsgenossenschaft können Sie häufig ebenfalls online durchführen.
Haben Sie Ihre Gewerbeerlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung erfolgreich beantragt, kann es sein, dass Sie ergänzend zu Ihrer Gewerbeanmeldung bei der Stadtverwaltung, noch den ein oder anderen Nachweis erbringen müssen. Der Grund für jene Hürden liegt im Schutz der Allgemeinheit. Das bedeutet: Die deutsche Gewerbeordnung stellt an Personen, die sich in bestimmten Branchen selbstständig machen möchten, besondere Anforderungen. So soll verhindert werden, dass Gründer mit ihrer Geschäftstätigkeit Endverbraucher oder Kunden gefährden oder ihnen Nachteile eintragen.
Informieren Sie sich dazu am besten bei der IHK oder dem zuständigen Gewerbeamt Ihrer Gemeinde. Dort werden Sie Merkblätter bzw. Dokumente zu den besonderen Pflichten nach MaBV erhalten oder diese auf deren Webseite downloaden können. Es lohnt sich, sich schlau zu machen, denn sollte ein Prüfer feststellen, dass Sie gegen Berufspflichten verstoßen, stellt das eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit einem Bußgeld bestraft.
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Gründen Sie also Ihr Unternehmen in einem der beschriebenen Tätigkeitsprofilen, müssen Sie vor dem Start Ihres geplanten Betriebes in jedem Fall eine offizielle Gewerbeerlaubnis nach Paragraph 34c beantragen. Nach erfolgreicher Anmeldung Ihrer Gewerbeerlaubnis erhalten Sie außerdem einen Gewerbeschein. Hier nochmals eine Übersicht der erlaubnispflichtigen Berufe bzw. Tätigkeiten nach § 34 c GewO:
- Immobilienmakler
- Darlehensvermittler
- Bauträger
- Baubetreuer
- Wohnimmobilienverwalter
Wie Sie vielleicht selbst wissen, ist eine reine Gewerbeerlaubnis für die Ausübung dieser Berufe nicht ausreichend. Gründen Sie in einem erlaubnis- oder genehmigungspflichtigen Gewerbe, müssen Sie häufig deine persönliche Zuverlässigkeit sowie fachliche Kompetenz nachweisen. Auch die wirtschaftliche Situation und Ihre Vermögenswerte können für bestimmte Tätigkeiten eine Rolle spielen.
All diese Aspekte werden vom Gewerbeamt geprüft, bevor Sie als Existenzgründer mit Ihrem Gewerbe loslegen dürfen. Es folgt eine Übersicht der am häufigsten geforderten Nachweise für Gewerbe nach § 34c GewO. Folgende Unterlagen und Dokumente - abhängig von der Tätigkeit - sind für eine Gewerbeerlaubnis üblich:
- Nachweis der fachlichen Kompetenz durch Dokumente wie Zertifikate, Zeugnisse und Bescheinigungen (Ausbildung, Studium)
- Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit durch ein polizeiliches Führungszeugnis sowie Auszug aus dem Gewerbezentralregister oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Bescheinigung des Insolvenzgerichts
- Auszug aus der Schuldnerkartei des zuständigen Amtsgerichts
- Nachweis sachlich korrekter Umsetzbarkeit des Gewerbes durch Beweis finanzieller Leistungskraft sowie nutzungsgerechter Gewerberäume
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung
- Je nach Rechtsform: Auszug aus dem Handelsregister
- Kopie des Gesellschaftervertrags (bei juristischen Personen)
Lassen Sie sich von diesen Gesetzmäßigkeiten einer Gewerbeerlaubnis und dem Antrag hierfür nicht zu sehr beeindrucken. Grundsätzlich sind die Formalitäten vor gewerblicher Gründung überschaubar. Sie können sich im Zweifelsfall Hilfe bei der IHK oder der HK in deinem Regierungsbezirk holen. Bei letzterer erfahren Sie, ob Sie Ihre geplante Selbstständigkeit in einem Handwerk mit oder ohne Meistertitel ausüben dürfen.
Die Gewerbeordnung sieht – wie Sie erfahren haben – für einige Tätigkeitsprofile strenge Vorschriften vor und kann Ihnen, wenn Sie z. B. die Auflagen nach § 34c nicht erfüllen, eine Gewerbeerlaubnis versagen. In diesem Fall wäre Ihre Geschäftsidee geplatzt und Sie können weder ein Gewerbe anmelden noch erhalten Sie einen Gewerbeschein. Deshalb müssen Sie die Vorschriften der GewO ernst nehmen, anderenfalls scheitern Sie, wenn Folgendes vorliegt:
- Fehlende Zuverlässigkeit von Ihnen bzw. der Person, die Sie für die Leitung Ihres Betriebes oder Ihrer Zweigstelle einsetzen. Dieser Umstand liegt vor, wenn der verantwortliche Gewerbetreibende in den vergangenen fünf Jahren vor Antragstellung wegen eines Verbrechens, Wuchers, Unterschlagung, Erpressung, Diebstahls, Betruges, Geldwäsche, Untreue, Urkundenfälschung, Hehlerei oder einer Insolvenzstraftat rechtskräftig verurteilt wurde.
- Ungeordnete Vermögensverhältnisse – dies ist der Fall, wenn über Ihr Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder Sie in das vom Vollstreckungsgericht geführte Registerverzeichnis eingetragen sind.
Möchten Sie sich in einem Gewerbe selbstständig machen, das nach Paragraph 34c, d oder i erlaubnispflichtig ist, müssen Sie als Antragsteller alle relevanten Nachweise erbringen und die erforderlichen Dokumente einreichen. Eine Erlaubnis kann ebenfalls juristischen Personen wie einer Kapitalgesellschaft erteilt werden. Hier muss dann der Geschäftsführer der jeweiligen Rechtsform die Gewerbeerlaubnis für die Gesellschaft beantragen. Das gilt ebenso für das Gründungsstadium der Gesellschaft, wenn diese noch nicht im Handelsregister eingetragen ist.
Sie haben festgestellt, dass Ihr geplantes Gewerbe nicht unter die erlaubnispflichtigen Tätigkeiten nach § 34c GewO fällt? Stattdessen möchten Sie als selbstständiger Gewerbetreibender Versicherungsverträge vermitteln, abschließen oder hierfür als Berater tätig sein. Dann kommen Sie auch in diesem Fall nicht um eine Gewerbeerlaubnis herum. Für Selbstständige in der Versicherungsbranche greift nämlich der § 34d der Gewerbeordnung. Weiterhin müssen Sie sich gleich nach Aufnahme Ihrer Tätigkeit in das Versicherungsvermittlerregister eintragen lassen. Eine eigenständige Verordnung für diesen Berufszweig verlangt bei Gründung folgende Dokumente bzw. Nachweise im Original:
- Ausgefüllte Antragsformulare
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis
- Auszug aus dem Insolvenzregister
- Berufshaftpflichtversicherung
- Nachweis der Sachkunde durch erfolgreiche Prüfung
Die Gewerbeerlaubnis nach §34i betrifft Sie, wenn Sie sich als Immobiliendarlehensvermittler selbstständig machen und beispielsweise Darlehensverträge wie das Immobiliar-Verbraucherdarlehen vermitteln möchten. Aus Gründen des Verbraucherschutzes wird von Ihnen eine Gewerbeerlaubnis gefordert, die Sie vor Aufnahme Ihrer Arbeit beim zuständigen Gewerbeamt beantragen müssen. Rechnen Sie bei der Beantragung mit Bearbeitungsgebühren. Folgende Voraussetzungen müssen Sie bei Antragstellung außerdem erfüllen:
- Sie verfügen über die nötige Sachkunde
- Sie sind zuverlässig, d. h. nicht vorbestraft
- Sie haben als Existenzgründer Versicherungen abgeschlossen
- Sie belegen geordnete Vermögensverhältnisse
Zählt Ihre Gründungsidee zu einem Gewerbe nach Paragraph 34c GewO, müssen Sie bei der zuständigen IHK als Registrierungs- und Erlaubnisstelle nur einen Antrag auf Gewerbeerlaubnis einreichen. Die Dokumente und Formulare dazu können Sie ganz leicht online downloaden, zu Hause ausfüllen und postalisch übermitteln. Alternativ steht Ihnen seit einigen Jahren das Online-Verfahren zur Verfügung. Hiermit können Sie als angehender
- Immobilienmakler
- Darlehensvermittler
- Bauträger
- Baubetreuer oder
- Wohnimmobilienverwalter
nach § 34c GewO die benötigte Gewerbeerlaubnis online beantragen.
Nutzen Sie diese Gelegenheit und organisieren Sie Ihre Gewerbeerlaubnis online – Behörden, wie die jeweiligen Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern sind die richtigen Ansprechpartner. Dort finden Gründer Hilfe. Die Bearbeitungsdauer für die Gewerbeanmeldung nimmt in etwa drei bis fünf Wochen in Anspruch. Für die Erteilung einer Gewerbeerlaubnis nach Paragraph 34c kommen Kosten auf Sie zu. Pauschal lässt sich kein einheitlicher Satz für diese Gebühr feststellen, er ist von Bundesland zu Bundesland verschieden und hängt zudem von folgenden Aspekten ab:
- Region der Erlaubnisstelle, z. B. IHK
- Rechtspersönlichkeit des Antragstellers (natürliche oder juristische Person)
- Umfang der geplanten Tätigkeiten nach § 34c (pro Erlaubnis günstigstenfalls knapp 300 Euro)
- Anzahl der erlaubnispflichtigen Gewerbe
Andere Nachweise, die Sie zur Ausübung deiner Geschäftsidee brauchen, wie zum Beispiel das Führungszeugnis, kostet nochmals knapp 20 Euro.
Die Gewerbeordnung Deutschlands sieht auch für weitere Gewerbezweige eine besondere Genehmigungspflicht vor. Hier nur einige Beispiele, die Ihnen zeigen sollen, dass es lohnend ist, sich vor Gründung über die Anforderungen Ihres Wunschgewerbes zu informieren:
- Es gibt zulassungspflichtige Handwerke, die einen Meistertitel fordern.
- Wollen Sie eine Gaststätte oder ein Hotel eröffnen, brauchen Sie eine Gaststättenerlaubnis und eine Unterweisung bei der IHK.
- Eine Selbstständigkeit im Bewachungsgewerbe fordert persönliche und finanzielle Zuverlässigkeit sowie Sicherheiten; auch hier ist ein Kurs bei der IHK Vorschrift.
- Verkehrsgewerbe – das ist die geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Mietwagen, Taxi oder Bus. Konzessionen erteilt Gewerbeamt bzw. das Regierungspräsidium.
- Reisegewerbe ohne festen Betriebssitz brauchen als Nachweis eine Reisegewerbekarte vom Gewerbeamt.
- Freiberufler wie Ärzte, Steuerberater oder Rechtsanwälte benötigen Zulassungen ihrer Kammern, um sich selbstständig zu machen.