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Definition

Was ist ein Aktionär?

Aktionäre sind Eigentümer und regelmäßige Käufer von börsennotierten Wertpapieren, bzw. Aktien. Es handelt sich also um Anteilseignern von Aktiengesellschaften (AG), einer Europäischen Aktiengesellschaft (Societas Europaea) oder auch einer Kommanditgesellschaft auf Aktien, LGaA. Bei Aktionären gibt es einige Unterscheidungsmerkmale und Klassifizierungen bezüglich der Anteilsgrößen sowie der Erwerbszwecke. Grundsätzlich regelt das Aktiengesetz (AktG) jedoch alle Rechte und Pflichten von Aktionären auf der Basis des absoluten Gleichstellungsgrundsatzes.

Die Rolle von Aktionären

Aktionäre kaufen mit den Wertpapieren Anteile an Aktiengesellschaften und verschaffen diesen Gesellschaften durch Zahlung des Kaufpreises Kapital im Falle einer Neuemission. In allen anderen Fällen erwerben Aktionäre Unternehmensanteile. Diese Form der finanziellen Beteiligungsmöglichkeit kam durch die Industrialisierung Mitte des 19. Jahrhunderts auf, als Unternehmen durch den drastischen Wandel des Wirtschaftslebens enormen Kapitalbedarf hatten. Unternehmen schufen die Möglichkeit, ihr Grundkapital in käufliche Aktienanteile zu zerlegen. Die in englischer Sprache als Share- oder Stockholder bezeichneten Kapitalgeber werden durch den Erwerb der Aktien also Miteigentümer am Grundkapital der jeweiligen Aktiengesellschaft. Somit ist auch eines der stärksten Rechte von Aktionären die Aktionärsversammlung nach den § 118 bis 147 AktG. Die 40 größten börsennotierten Unternehmen misst der Deutsche Aktienindex, DAX.

Arten und Typen von Aktionären

Aktionäre werden sowohl nach der Größe ihrer Beteiligungen, als auch nach ihrem jeweiligen Verhalten und ihrer Motivationen unterschieden:

1. Die Anteilsgröße

  • Hauptaktionäre halten grundsätzlich die Mehrheit der Anteile eines Unternehmens und sind als Hauptentscheider beteiligt. Halten Hauptaktionäre mehr als die Hälfte der Stammaktien, haben sie auch ein Kontrollrecht über unternehmerische Entscheidungen.
  • Großaktionäre halten zumindest einen wesentlichen Anteil an den Aktien einer Gesellschaft. Somit steht ihnen auch ein entscheidendes Recht zur Einflussnahme zu.
  • Kleinaktionäre haben kaum wesentlichen Einfluss auf die Entscheidungen von Unternehmen, da sie nur geringe Aktienanteile halten. Bei Kleinaktionären liegt das Hauptaugenmerk eher auf der Gewinnmaximierung des privaten Kapitals als auf unternehmerischer Einflussnahme.

2. Das Verhalten

Die Motivationen und Verhaltensweisen der verschiedenen Aktionär-Typen unterscheidet man nach:

Rechtsform
Individuelle (natürliche Personen) und institutionelle (juristische Personen) Aktionäre.
Mitwirkung in der Geschäftsleitung
Insider-Aktionäe: Mitglied in Geschäftsleitung oder im Verwaltungsrat.
Outsider-Aktionäre: Beschränkte Entscheidungsbefugnis.
Motivation
Anlage-Aktionäre – ausschließlich finanzielles Interesse und Unternehmens-Aktionäre – unternehmerisches Interesse.
Dissensverhalten
Aktive, bzw. aktivistische Aktionäre nehmen starken Einfluss auf Unternehmensführung.
Passive Aktionäre stoßen Anteile ab, wenn die Unternehmensführung nicht in ihrem Sinne handelt.
Umfang der Beteiligung
Haupt- und Großaktionäre.
Streubesitzaktionäre mit diversen Beteiligungen.
Anlageentscheidung und Volumen
Professionelle Investoren mit hohem Kapitalvolumen und häufiger Umschichtung.
Private Anleger mit kleineren Investitionsvolumen und oft emotionaler Bindung.

Rechte und Pflichten von Aktionären

An erster Stelle steht bei den Vermögensrechten der Anspruch auf Zahlung einer Dividende.  Über die Höhe dieser Gewinnausschüttung entscheidet die Hauptversammlung auf Grundlage eines Vorschlags durch den Vorstand. Ausschlaggebend für die Höhe der Dividende ist die wirtschaftliche Entwicklung und Ertragslage der Aktiengesellschaft. Nur wenn auch eine Dividende ausgeschüttet wird, haben die Aktionäre ein Recht auf Auszahlung. Es gibt auch Gewinne, die nicht in Form von Dividenden ausgeschüttet, sondern in das Unternehmen reinvestiert werden. Auch an diesen Gewinnen sind die Aktionäre beteiligt.

Darüber hinaus besteht das Recht auf einen anteiligen Erlös im Falle der Liquidation der Aktiengesellschaft. Auch beim Verkauf eines Unternehmens haben die Aktionäre das Recht auf die Beteiligung an den Erlösen im Verhältnis zu ihrem Aktienanteil. Darüber hinaus bestehen sogenannte Bezugsrechte, die im Augenblick von Kapitalerhöhungen relevant werden und als neue Aktien an die Börse gehen. Somit haben die Alt-Aktionäre das Recht auf  den Bezug neuer Aktien. Schließlich gibt es das Recht auf sogenannte Zusatz-, oder Berichtigungsaktien. Dies ist bei einer Kapitalerhöhung aus den Gesellschaftsmitteln der Fall und wenn Rücklagen in Grundkapital umgewandelt werden. Für dieses Grundkapital gibt die Gesellschaft Aktien aus, die in Form von Zusatz- oder Berichtigungsaktien an die Aktionäre fließen.

Verwaltungsrechte von Aktionären

Aktionäre haben auch sogenannte Verwaltungsrechte. An erster Stelle steht hier das Recht der Aktionäre an der Hauptversammlung der Aktiengesellschaft teilzunehmen. Die in Deutschland börsennotierten Unternehmen rufen einmal im Jahr eine Hauptversammlung ein, an der jeder Aktionär teilnehmen kann. Hier haben die Aktionäre die Möglichkeit sich zu Wort zu melden, was man das Stimmrecht nennt. Voraussetzung und Ausmaß für die Ausübung des Stimmrechts ist die Anzahl der gehaltenen Aktien. Neben dem Stimmrecht besteht ein detailliertes Auskunftsrecht der Aktionäre. Damit ist der Vorstand verpflichtet über die Wirtschaftslage des Unternehmens zu berichten, bzw. über die erwirtschafteten Gewinne und die wirtschaftlichen Prognosen.

Pflichten von Aktionären

Eine finanzielle Hauptpflicht von Aktionären besteht darin, als Inhaber die gezeichneten Aktien auch entsprechend zu bezahlen. Diesen Vorgang nennt man Einlage auf das Grundkapital der Aktiengesellschaft. Dabei beschränkt sich die Einlage auf den Aktienkurs und bringt keine Nachschusspflicht mit sich, wenn der Kurs sich ändert. Darüber hinaus haben Aktionäre natürlich eine Treuepflicht gegenüber dem Unternehmen und dürfen keine geschäftsschädigenden Handlungen vornehmen. Das umfasst auch die Pflicht zur Rücksichtnahme auf andere Anleger und die Interessen des Unternehmens. Darüber hinaus können die jeweiligen Unternehmen nach eigenem Ermessen Pflichten von Aktionären festschreiben. Im Falle eines Börsengangs könnte ein Unternehmen zum Beispiel eine Haltepflicht für die Aktionäre vorgeben, damit Kurseinbrüche vermieden werden.

Info

Können Aktionäre auch im Vorstand oder Aufsichtsrat des Unternehmens sitzen?

Aktionäre können auch Teil des Vorstandes oder Aufsichtsrates des Unternehmens sein, dessen Aktien sie besitzen. Sie dürfen jedoch nicht gleichzeitig in beiden Gremien desselben Unternehmens sitzen, diese Kombination ist nicht zulässig.

Junge Aktionäre

Zwar ist die Mehrzahl von Aktionären rund 40 Jahre alt, verfügt über ein recht hohes Grundeinkommen und einen Hochschulabschluss, dennoch gibt es eine wachsende Zahl von jungen Aktionären. Das Deutsche Aktieninstitut notierte in den vergangenen Jahren einen „Jugendboom“ an den Börsen.  Dabei verzeichneten Experten einen starken Anstieg von unter 30-jährigen Aktionären um rund 70 Prozent. Tatsache ist, dass auch hier die Digitalisierung das Börsengeschehen antreibt. Die nahezu täglich wachsende Anzahl von digitalen Trading-Apps lockt immer mehr junge Menschen auf das Börsenparkett.

Tipp

Wie kann ich Aktionär werden?

Hintergrund:

  • Aktien und Fonds (ETFs) können über ein Wertpapierdepot gekauft werden.
  • Grundsätzlich ist der sogenannte Direkthandel wegen der aktuellen Kurse kostengünstiger als die Börse.

Die wichtigsten Schritte:

  • Auswahl eines günstigen Wertpapierdepots (ein Vergleich der Anbieter lohnt sich).
  • An Börsentagen laufen Wertpapiergeschäfte zwischen 9 Uhr und 17.30 Uhr. In dieser Zeit können Aktien gehandelt werden.
  • Im digitalen Wertpapierdepot gibt es ein Suchfeld. Dort die Kennnummer der gewünschten Aktie eintragen, die Option „kaufen“ wählen und die gewünschte Stückzahl.
  • Auswahl des günstigsten Direkthändlers oder Direkthändlerin.
  • Immer den Gesamtpreis der Order prüfen.

Das Schutzschirmverfahren für Aktionäre

Es kommt immer wieder vor, dass Unternehmen in die Insolvenz rutschen und über keine Liquidität mehr verfügen. In diesem Fall kann nach §270d der deutschen Insolvenzordnung ein sogenanntes Schutzschirmverfahren die Interessen der Gläubiger und Aktionäre wahren. Ziel bei dem Beschluss über ein solches Verfahren ist die vorläufige Selbstverwaltung eines Unternehmens, bevor offiziell ein Insolvenzverfahren in Gang gesetzt wird. Insgesamt kann so die Möglichkeit geschaffen werden, ein Unternehmen zu sanieren und so vor der „Pleite“ zu bewahren.

Hintergrund ist die Tatsache, dass eine Insolvenz oft für Aktionäre eine Totalverlust des investierten Kapitals bedeutet. Daher sind Aktionäre immer daran interessiert ihr Geld zu retten, da sie juristisch gesehen Gesellschafter sind und keine Gläubiger. Streng genommen sind Aktionäre sogar Schuldner im Insolvenzverfahren. In diesem Fall wäre nicht nur das eigene Kapital vernichtet, sondern es könnte sogar eine sogenannte Nachschusspflicht greifen.

Seit dem im Jahre 2012 in Kraft getretenen „Gesetz zur Erleichterung von Sanierungen von Unternehmen (ESUG)“, lautet die Grunddevise eher: Sanieren statt Plattmachen. Für Aktionäre kann daher ein Schutzschildverfahren die Rettung ihres Kapitals bedeuten. Denn in diesem Fall wird geprüft, ob die Abwicklung des Unternehmens – bei dem die Aktionäre keine Rechte als Gläubiger haben – wirklich nötig ist oder vermieden werden kann. Im letzteren Fall wären die Aktien zwar stark im Wert gesunken, das Kapital aber nicht komplett vernichtet.

Berühmte Aktionäre

Sie werden als Börsen-Gurus bezeichnet und genießen durch ihre großen Vermögen beinahe staatsmännische Macht. Viele Menschen, die sich auf den Aktienmarkt wagen wollen, nehmen diese Aktionäre als Vorbild. Das ist grundsätzlich auch richtig, denn ab einer gewissen Depotgröße besteht die Pflicht zur Offenlegung bei Veränderungen. So können auch kleine Aktionäre an der Börse die Bewegungen der Kapitalriesen nachvollziehen und Schlüsse ziehen.

Die Altmeister des großen Aktienhandels heißen Warren Buffett, Benjamin Graham, André Kostolany, George Soros und Peter Lynch. Dabei sind diese Personen nicht nur knallharte Investoren und Aktionäre, sondern oft auch international anerkannte Stifter und Spender, die der Gesellschaft etwas zurückgeben wollen.

Info

Berühmtester Aktionär

Warren Buffett ist wohl der berühmteste Investor und Aktionär überhaupt. Sein Privatvermögen schätzen Börsenexperten auf rund 53,3 Milliarden Dollar – damit rangiert er unter den fünf reichsten Menschen der Welt.

Die von dem bescheiden lebenden Finanzgenie angewendete Investmentstrategie wird als „Value-Investing“ bezeichnet.  Dabei wird eine Aktie zu einem Kurs gekauft, der unter dem eigentlichen Unternehmenswert liegt. In der Folgezeit hoffen Aktionäre darauf, dass der Markt den wahren Wert des Unternehmens erkennt und der Kurs dementsprechend steigt.

Fest steht jedoch, dass jeder der reichen Börsen-Gurus seine eigenen Erfolgsstrategien entwickelt hat, die zu studieren sich durchaus lohnen kann.

Zusammenfassung

Aktionäre zusammengefasst

  • Aktionäre sind Anteilseigner an einem börsennotierten Unternehmen, bzw. einer Aktiengesellschaft.
  • Man unterscheidet
    1. Hauptaktionäre, die einen so hohen Besitz an Anteilen haben, dass sie die Geschicke des Unternehmens leiten
    2. Großaktionäre mit einem starken Mitspracherecht
    3. Kleinaktionäre, die ihre Anteile streuen.
  • Das Hauptvermögensrecht von Aktionären ist das Recht auf Zahlung einer Dividende.
  • Grundlage für die Ermittlung der Höhe einer Dividende ist die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens und der Beschluss, überhaupt eine Dividende auszuschütten.
  • Als Verwaltungsrecht haben Aktionäre in erster Linie das Recht auf die Teil Teilnahme an der jährlich stattfindenden Aktionärsversammlung. Darüber hinaus haben Aktionäre bei der Hauptversammlung auch ein Stimmrecht.
  • Aktionäre haben auch Pflichten – insbesondere den Preis für die erworbene Aktie zu bezahlen, also eine Einlage auf das Stammkapital zu leisten.
  • In den vergangenen Jahren wurde durch die Gründung digitaler Handelsplattformen eine große Anzahl junger Menschen in den Handel mit Aktien eingeführt.