Die Körperschaftsteuer wird auch als Gemeinschaftsteuer bezeichnet, da sie sowohl Bund als auch Ländern zusteht. Die Körperschaftsteuer wurde zum ersten Mal 1920 abgeführt, nach der Einführung des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) im Zuge einer Finanzreform.
Körperschaftsteuer müssen juristische Personen entrichten, die ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz in Deutschland haben. Juristische Personen sind beispielsweise:
- Kapitalgesellschaften (GmbH, AG)
- Vereine
- Genossenschaften
- Stiftungen
Darüber hinaus gibt es verschiedene Ausnahmen, die nur beschränkt körperschaftsteuerpflichtig sind. Liegen zum Beispiel weder Geschäftsleitung noch Hauptsitz der juristischen Person in Deutschland vor, werden die Einkünfte nur beschränkt mit einem ermäßigten Abgeltungssteuersatz besteuert.
Wer ist von der Körperschaftsteuer befreit?
Von der Körperschaftsteuer befreit sind
- politische Parteien
- Unternehmen des Bundes
- Staatsbanken
- Körperschaften, die einem gemeinnützigen oder kirchlichen Zweck dienen
- soziale Kassen
- Berufsverbände
- öffentlich-rechtliche Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen
Auch Freiberufler, Personengesellschaften und Kleinunternehmer müssen keine Körperschaftsteuer zahlen, da diese bereits durch die Einkommensteuer belastet werden. Juristische Personen, für die ein Freibetrag gilt und deren Einkommen kleiner ist als der Freibetrag, sind ebenfalls von der Körperschaftsteuer befreit.
Wer erhält die Körperschaftsteuer?
Die Körperschaftsteuer zählt zur Gruppe der Gemeinschaftssteuern. Das bedeutet, dass das Geld Bund und Ländern gemeinschaftlich zusteht.
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Grundlage zur Berechnung der Körperschaftsteuer ist das Körperschaftsteuergesetz (KStG). Danach wird die Körperschaftsteuer auf Basis des zu versteuernden Einkommens berechnet. Dieses wiederum wird durch ein bestimmtes Rechenschema und verschiedene vom Steuergesetz vorgegebene Korrekturen ermittelt.
So werden vom Jahresüberschuss Ihres Unternehmens laut Steuerbilanz diverse Positionen abgezogen, wie zum Beispiel:
- verdeckte Einlagen
- Zuwendungen
- Freibeträge
Weitere Positionen werden hinzuaddiert, wie zum Beispiel:
- verdeckte Gewinnausschüttungen
- nicht abziehbare Aufwendungen
Falls Ihr Unternehmen Verluste und demnach keinen Gewinn macht, muss es auch keine Körperschaftsteuer zahlen.
Der aktuelle Körperschaftsteuersatz
Der Steuersatz zur Berechnung der Körperschaftsteuer ist in § 23 KStG festgelegt. Seit der Unternehmensreform 2008 werden auf das zu versteuernde Einkommen 15 Prozent Körperschaftsteuer erhoben.
Die effektive Belastung durch die Körperschaftsteuer liegt also bei 15,83 Prozent.
Für juristische Personen, die keine Gewinnausschüttungen durchführen (z. B. Vereine), gilt laut § 24 KStG ein Freibetrag von 5.000 Euro. Bestimmte Genossenschaften und Vereine, die hauptsächlich im Bereich Land- und Forstwirtschaft tätig sind, haben einen Freibetrag von 15.000 Euro (§ 25 KStG).
Der jeweilige Freibetrag wird von dem zu versteuernden Einkommen abgezogen, was wiederum die Höhe der anfallenden Körperschaftsteuer verringert. Der Abzug des Freibetrags darf jedoch nicht zu einem Verlust führen, er darf also nicht höher als das zu versteuernde Einkommen sein. Ist der Freibetrag höher als das zu versteuernde Einkommen, fällt keine Körperschaftsteuer an.
Wann wird die Körperschaftsteuer fällig?
Sie zahlen die Körperschaftsteuer durch Vorauszahlungen. Deren Höhe wird auf Basis der voraussichtlich anfallenden Körperschaftsteuer ermittelt. Die Vorauszahlungen werden quartalsweise fällig – jeweils zum 10. der Monate März, Juni, September und Dezember.
Die Körperschaftsteuer wird mithilfe einer sechsseitigen Körperschaftsteuererklärung und verschiedenen Anlagen ermittelt. Nachdem Sie den Jahresabschluss bzw. die Bilanz erstellt haben, füllen Sie die Körperschaftsteuererklärung aus und senden diese ans zuständige Finanzamt. Die Abgabe muss elektronisch auf den amtlichen Vordrucken erfolgen. Außerdem muss mit der Körperschaftsteuererklärung der vollständige handelsrechtliche Jahresabschluss eingereicht werden. Das zuständige Finanzamt prüft die Steuererklärung und setzt die Körperschaftsteuer und den Solidaritätszuschlag fest.
Was steht im Körperschaftsteuerbescheid?
Aus dem Körperschaftsteuerbescheid geht hervor, wie hoch die Körperschaftsteuer für das Steuerjahr (den Veranlagungszeitraum) ausfällt. Dabei werden die geleisteten Vorauszahlungen berücksichtigt. Wenn Sie zu hohe Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen gezahlt haben, erhalten Sie vom Finanzamt eine Rückerstattung. Sollten Sie zu wenig vorausgezahlt haben, müssen Sie den entsprechenden Betrag nachzahlen. Die Höhe der Erstattung bzw. der Nachzahlung ist im Körperschaftsteuerbescheid ausgewiesen.
Die Körperschaftsteuererklärung eines Steuerjahres muss immer bis zum 31. Juli des Folgejahres eingereicht werden (seit dem Steuerjahr 2018). Wenn Sie sich Unterstützung bei Ihrem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein holen, verschiebt sich der Stichtag der Abgabe jeweils auf den letzten Februartag des übernächsten Kalenderjahres.