Die USt-ID dient also dazu, dass sich Unternehmen im EU-Ausland von dem Status Ihres Unternehmens überzeugen können. Sie ist damit eine Art Versicherung für Ihre Geschäftspartner, dass es sich bei Ihnen um ein legitimes Unternehmen handelt. Umgekehrt können Sie das Gleiche natürlich mit Ihrem Geschäftspartner über seine USt-IdNr. tun. Außerdem dient die Nummer dazu, dass das Finanzamt beide Unternehmen als juristische Personen eindeutig zuordnen, also identifizieren, kann.
Die USt-ID brauchen alle Unternehmen, die innerhalb der EU wirtschaften wollen. Damit Sie eine Rechnung an einen anderen umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer beispielsweise in Italien stellen können, brauchen Sie die USt-ID. Das gilt natürlich nur für den Fall, dass Sie selbst umsatzsteuerpflichtig sind. Zusammengefasst folgt daraus, dass alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer, die eine Rechnung für eine wirtschaftliche Tätigkeit an einen anderen umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer im EU-Ausland schreiben möchten, eine USt-ID benötigen.
Sie benötigen also nicht in jedem Fall für Geschäfte mit dem EU-Ausland eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, sondern nur unter bestimmten Voraussetzungen.
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Im Umkehrschluss bedeutet das, dass Kleinunternehmer keine USt-ID benötigen. Wenn Sie also für Ihr Start-up die Kleinunternehmerregelung anwenden, weisen Sie auf Ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer aus. In diesem Fall ist es irrelevant, ob Sie das innerhalb Deutschlands oder im EU-Binnenmarkt tun.
Unmöglich ist es für Kleinunternehmer aber nicht, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu beantragen. Das kann zum Beispiel dann sinnvoll sein, wenn schon klar ist, dass Sie den Status als Kleinunternehmer nur am Anfang Ihrer Gründung tragen werden, weil Sie planen, sehr bald die dafür relevante Umsatzgrenze zu überschreiten oder das in Ihrem Businessplan auch schon so berücksichtigt haben. Wenn Sie dann schon vorab auf Ihren Rechnungen die USt-ID ausweisen können, ersparen Sie unter Umständen Ihrem ausländischen Geschäftspartner Anträge unter Zeitdruck. Denn so kann dieser in aller Ruhe seine interne Abwicklung umstellen.
Unternehmen, die am Dienstleistungs- oder Warenverkehr innerhalb der EU teilnehmen, brauchen also die Umsatzsteuer-ID. Dabei unterscheidet man zwischen innergemeinschaftlicher Leistung und innergemeinschaftlicher Lieferung:
1. Innergemeinschaftliche Lieferung: Die Lieferung einer Ware in ein anderes Mitgliedsland der EU kann unter Umständen von der Umsatzsteuer befreit sein, wenn beide Unternehmen der Umsatzsteuerpflicht unterliegen. Dazu muss die Lieferung an den Empfänger physisch übergehen. Was bedeutet, dass er beispielsweise den Tisch, den Sie verkauft haben, auch tatsächlich erhält. Dieser Übergang wird durch die sogenannte Gelangensbestätigung erklärt.
2. Innergemeinschaftliche Leistung: Bei Leistungen handelt es sich in der Regel um Dienstleistungen von einem Mitgliedsland der EU für ein anderes Mitgliedsland. Grenzüberschreitende Dienstleistungen werden in dem Land versteuert, in dem der Empfänger, also Ihr Kunde, umsatzsteuerrechtlich gemeldet ist. Anders als bei der Mehrzahl der Fälle, ist der Empfänger also für die Umsatzsteuer verantwortlich. Da dadurch die Steuerschuld umgekehrt wird, nennt man dieses Verfahren auch Reverse Charge-Verfahren. Damit die Rechnung korrekt ist, muss sie die Angabe enthalten, dass der Leistungsempfänger die Steuerschuld innehat.
Stellen Sie eine Rechnung über einen innergemeinschaftlichen Erwerb aus, reicht Ihre Umsatzsteuer-ID allein nicht aus. In Paragraf § 14a Abs.1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) ist definiert, dass in diesem Fall sowohl Ihre als auch die USt-ID des Empfängers auf der Rechnung stehen muss, damit diese Gültigkeit beanspruchen kann.
Zusätzlich dazu muss auf der Rechnung folgende Angabe stehen:
- „steuerfrei nach § 4 Nr. 1b i. V. m. § 6 a UStG” oder
- „steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung”
Unternehmer, die eine Rechnung schreiben möchten, müssen bestimmte Pflichtangaben für Rechnungen beachten. Eine dieser Pflichtangaben ist die Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID. Rechnungen ohne mindestens eine dieser beiden Nummern sind nicht gültig.
Der Grund: Sowohl Steuernummer als auch USt-ID Nr. dienen dazu, das Unternehmen steuerlich zuordnen zu können. Während auch Privatpersonen Steuernummern beantragen können, können dies bei der USt-ID Nr. nur Unternehmen.
Die Steuernummer reicht aus, wenn Sie als Unternehmer eine Rechnung an eine Privatperson oder ein anderes Unternehmen in Deutschland ausstellen möchten. Die Umsatzsteuer-ID ist in diesem Fall aber auch in Ordnung. Für Rechnungen ins EU-Ausland haben Sie diese Wahloption nicht mehr. Dann brauchen Sie zwingend die USt-ID – sofern Sie die oben genannten Voraussetzungen für die Umsatzsteuer-Nr. erfüllen. Dann gehört die USt-ID zwingend auf die Rechnung. Fehlt diese Angabe, hat das auch Nachteile für Ihren Geschäftspartner. Der kann den Vorsteuerabzug ohne diese Angabe nicht geltend machen – was ihn viel Geld kosten kann. Wenn Sie an einer langfristigen und guten Geschäftsbeziehung interessiert sind, sollten Sie also von Anfang an darauf achten, eine formell korrekte und ordnungsgemäße Rechnung auszustellen.
Schon auf den ersten Blick lassen sich Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Steuernummer relativ leicht unterscheiden. Beide bestehen zwar aus einer gewissen Anzahl an Ziffern, doch die USt-ID weist einen großen Unterschied zur Steuernummer auf: Die Umsatzsteuer ID hat zusätzlich zu den bis zu 12 Ziffern noch ein Länderkennzeichen, das aus zwei Buchstaben besteht. Analog zu der IBAN. Und auch analog zur IBAN lautet die Länderkennung für Deutschland DE.
Jedes Mitgliedsland der EU hat einen eigenen Ländercode, wobei der Aufbau der USt-ID Nummer jeweils gleich ist: Sie beginnt mit dem jeweiligen Mitgliedsland der EU gefolgt von 9 bis 12 Ziffern – abhängig vom Mitgliedsland.
(Quelle: Bundeszentralamt für Steuern)
Um die Umsatzsteuer-ID zu beantragen, gibt es gleich mehrere Optionen:
1. direkt bei Gründung: Außerdem gibt es die Option, schon bei der Firmengründung die Nummer zu beantragen. Wer ein Häkchen im entsprechenden Feld im „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ setzt, bekommt Steuernummer und Umsatzsteuer-ID in einem Aufwasch.
2. Online: Am schnellsten und einfachsten ist wohl der „Antrag auf Erteilung oder erneute Zusendung einer bereits erteilten Umsatzsteuer-Identifikationsnummer" beim Bundeszentralamt für Steuern. Bei diesem Antrag werden lediglich ein paar Felder ausgefüllt und mit einem Klick an die Steuerbehörde versendet.
3. Per Post: Etwas umständlicher, aber auch möglich, ist der Antrag per Post beim Bundeszentralamt für Steuern. Unternehmer, die ein formloses Schreiben an die Behörde senden, können auch auf diesem Wege an die Umsatzsteueridentnummer kommen.
Sofern Sie selbst eine Umsatzsteuer-ID besitzen, können Sie eine andere Umsatzsteuer-Identifikationsnummer auch mit Namen prüfen lassen. Das geht ganz einfach über die Seite des Bundeszentralamt für Steuern für eine Anfrage von USt-IDs aus dem Inland.
Dort stellen Sie eine sogenannte qualifizierte Anfrage und im nächsten Schritt prüft das Bundeszentralamt für Steuern die deutsche USt-ID und teilt Ihnen mit, ob die Umsatzsteuer valide ist und tatsächlich zu dem Unternehmen gehört, das sie verwendet.
Dabei gibt es zwei verschiedene Verfahren, um die USt-ID-Nummer zu validieren:
1. Einfaches Bestätigungsverfahren: Das ist die kürzere Variante. Dabei wird Ihnen lediglich mitgeteilt, ob die USt-ID noch dort gültig ist, wo sie ursprünglich erteilt wurde.
2. Qualifiziertes Bestätigungsverfahren: Wenn Sie eine deutsche USt-ID auf diese Weise prüfen lassen, erhalten Sie noch weitere Informationen zum Firmennamen, der Rechtsform und der Geschäftsadresse.
Die Abfrage einer Umsatzsteuer Identifikationsnummer aus dem Ausland können Sie über das sogenannte MIAS, das MwSt-Informationstauschsystem der Europäischen Kommission starten. Andere Möglichkeit: Sie fragen bei den entsprechenden Verwaltungsstellen der EU direkt nach, wenn Sie eine ausländische USt-ID prüfen lassen oder identifizieren möchten.
Solltest du dir dagegen die Frage stellen, wie du deine eigene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer suchen kannst, ist das viel einfacher. Denn deine eigene Umsatzsteuer-ID findest du auf dem Antrag, den du vom Bundeszentralamt für Steuern erhalten hast, als du deine Umsatzsteuer-IdNr. beantragt hast.