Die Art der Steuern, die Unternehmen in Deutschland zahlen müssen, hängt in erster Linie von der gewählten Unternehmensform ab. Grundsätzlich gibt es jedoch drei Kategorien an Steuern, die jeder Unternehmer und Selbstständige kennen sollte:
- Ertragsteuer
- Verbrauchsteuer
- Substanzsteuer
Für einen ersten Überblick zum Thema Unternehmensbesteuerung ist überwiegend die erste Steuerart, die Ertragssteuer, interessant. Denn diese gibt bereits einen guten Einblick, wie die Besteuerung von Unternehmen in Deutschland erfolgt.
Die Ertragssteuer setzt sich zusammen aus:
Damit enthält sie drei wichtige Steuerarten, die besonders für Unternehmer und Selbstständige relevant sind. Welche Steuerart dabei für Sie von besonderem Interesse ist, hängt von der Unternehmensform ab. Ebenfalls richtet sich die Höhe der Steuererhebung nach der von Ihnen gewählten Unternehmensform.
Die Höhe und Art der Steuer sagt etwas über die Höhe der Belastungen aus, die auf Sie zukommen.
Diese Übersicht zu den diversen Unternehmensformen sowie Steuerarten kann Ihnen dabei helfen:
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Sie sehen also, dass es keine pauschale Antwort auf die Frage gibt, welche Steuern Unternehmer und Selbstständige in Deutschland zahlen müssen. Es kommt eben auf die rechtlichen Umstände im Unternehmen an.
In der Regel sind es die folgenden betrieblichen Steuern, mit denen Sie sich auseinandersetzen müssen und die in den meisten Fällen als Bemessungsgrundlage gelten:
1. Einkommensteuer für Unternehmen und Selbstständige
Freiberufler, Freelancer und Solo-Selbstständige müssen Steuern auf ihre sogenannten Privatentnahmen zahlen. Mit Privatentnahmen ist der Betrag gemeint, den Sie sich aus Ihren Einnahmen ausgezahlt haben, um beispielsweise Ihren Lebensunterhalt oder andere Kosten davon zu bestreiten. Da es sich bei diesen Entnahmen um Ihr Einkommen handelt, wird darauf die Einkommensteuer fällig.
Bei der Einkommensteuer haben Sie einen Grundfreibetrag von 11.604 Euro als ledige Person und 23.208 Euro, wenn Sie verheiratet und mit Ihrem Partner zusammen veranlagt sind. Einkünfte bis zu dieser Höhe müssen Sie nicht versteuern und es fällt keine Steuererhebung an.
Solidaritätszuschlag und Kirchensteuern (sofern Sie einer Kirche angehören) kommen ebenfalls dazu. Letztere betragen je nach Bundesland 8 bzw. 9 %. Diese Abgaben sollten Sie mit einplanen. Die Höhe der Einkommensteuer hängt davon ab, wie hoch das zu versteuernde Einkommen ist – auch das gilt analog zur Lohnsteuer. Ihr Steuersatz kann zwischen 6 und 42 Prozent liegen. Verdienen Sie mehr als 277.826 Euro, müssen Sie sogar alles darüber mit 45 Prozent versteuern.
Personengesellschaften bleiben im Prinzip von der Einkommensteuer verschont. Das gilt aber nicht für den Inhaber (und Gesellschafter). Diese müssen die Einkommensteuer abführen. Auch hier gilt, dass private Entnahmen vom Unternehmen versteuert werden müssen. Eben analog zur Lohnsteuer für Arbeitnehmer.
2. Körperschaftsteuer für Unternehmen und Selbstständige
Lediglich juristische Personen müssen die Körperschaftsteuer abführen und gelten in diesem Fall als Steuerpflichtige. Damit sind in erster Linie Kapitalgesellschaften von der Körperschaftsteuer betroffen – und eben nicht Solo-Selbstständige oder Einzelunternehmen, die diese Art von Steuer in der Regel nicht entrichten müssen.
Jedoch ist auch bei einer Personengesellschaft ein Konstrukt denkbar, bei dem der Co-Unternehmer eine Kapitalgesellschaft und damit eine juristische Person ist. In diesem Fall muss auch in einer Personengesellschaft Körperschaftsteuer an das Finanzamt entrichtet werden. Das Finanzamt verlangt dabei einen einheitlichen Satz bzw. eine einheitliche Abgabe von 15 Prozent.
Übrigens gehen 40 % der Körperschaftsteuer an den Bund und 60 % an das Bundesland, in dem Sie mit Ihrem Unternehmen tätig sind.
3. Gewerbesteuer für Unternehmen und Selbstständige
Die Gewerbesteuer verlangt nicht das Finanzamt, sondern die Stadt, in der Ihr Unternehmen ansässig ist. Alle Gewerbetreibenden, die über einer bestimmten Schwelle liegen, sind laut Steuerrecht steuerpflichtig und müssen Gewerbesteuer zahlen. In der Regel liegt diese bei einem Gewinn von 24.500 € jährlich. Kleinunternehmer mit weniger Einnahmen müssen folglich keine Gewerbesteuer zahlen.
Die Steuerart der Gewerbesteuer ist gewissermaßen dazu da, die Kommunen zu entlasten. Denn durch ihre Tätigkeit verursachen Gewerbetreibende Kosten. Zum Beispiel wird durch den Lieferverkehr die Infrastruktur beansprucht und muss irgendwann wieder Instand gesetzt werden.
Um die Höhe der Gewerbesteuer zu ermitteln, wird zunächst der Gewerbeertrag mit 3,5 Prozent multipliziert, danach wird dieses Ergebnis wiederum mit dem jeweiligen Hebesatz multipliziert. Der Gewerbeertrag ist in der Regel der Gewinn.
Wie hoch die Bemessungsgrundlage bzw. der Hebesatz für Ihr Unternehmen ist, hängt von dessen Standort ab. Denn die deutschen Städte und Gemeinden können den Hebesatz individuell festlegen. Das führt dazu, dass besonders begehrte Lagen einen höheren Hebesatz haben.
Die Formel zur Berechnung der Gewerbesteuer lautet:
Gewerbeertrag x 3,5 % x Hebesatz = Gewerbesteuer
4. Umsatzsteuer für Unternehmen und Selbstständige
Alle Unternehmer und Selbständige, die nicht unter die Kleinunternehmerregelung fallen, müssen laut Steuerrecht Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen ausweisen und an das Finanzamt abführen. Umgekehrt bedeutet das auch, dass Sie als Unternehmer Umsatzsteuer zahlen, wenn Sie ein anderes Unternehmen, zum Beispiel für eine Dienstleistung, beauftragen.
Die Umsatzsteuer ist aber nicht nur zusätzlicher Aufwand in der Steuererklärung für Sie als Selbstständiger oder Unternehmer. Im Gegenteil: wenn Sie selbst umsatzsteuerpflichtig sind, können Sie sich die Umsatzsteuer, die Sie selbst gezahlt haben, vom Finanzamt erstatten lassen. Anschaffungen oder Dienstleistungen, die für Ihr Unternehmen oder Ihre Selbstständigkeit anfallen, kosten Sie dann im Prinzip 19 oder 7 Prozent (die Höhe der Umsatzsteuer) weniger. Denn die Umsatzsteuer können Sie als sogenannte Vorsteuer abziehen.
Die Umsatzsteuer erklären Sie in der Umsatzsteuervoranmeldung. Diese müssen Sie entweder einmal im Quartal oder monatlich abgeben – abhängig davon, wie hoch die Umsatzsteuer ist, die Sie in Rechnung stellen. Am Ende jeden Jahres wird eine Umsatzsteuerjahreserklärung fällig.
Welche Steuern Sie vermutlich zahlen müssen, wissen Sie nun. Bleibt noch die Frage, wie viele Unternehmenssteuern Selbstständige und Unternehmer in Deutschland zahlen müssen. Auch hier gilt: Das kommt darauf an. Denn die betrieblichen Steuern sowie die Bemessungsgrundlage werden durch viele Faktoren beeinflusst.
Um grob abzuschätzen, wie hoch Ihre Einnahmen nach Steuern sein könnten, können Sie mit einem Steuersatz von ungefähr 35 Prozent rechnen. Wie viele Abgaben und welche Steuern Sie als Steuerpflichtiger letztendlich zahlen müssen, wird sich aber immer erst abschließend in Ihren Steuererklärungen und Jahresabschlüssen zeigen.
Bisher standen lediglich die Unternehmersteuern in Deutschland im Fokus. Denkbar ist aber auch, dass Sie ein Unternehmen im Ausland gründen oder erwerben und daher mit ganz anderen Vorgaben und Regeln konfrontiert sind. Gerade große Unternehmen verlagern ihren Firmensitz gerne in Staaten wie die Schweiz oder Luxemburg, um von günstigen Konditionen zu profitieren.
Von jetzt auf gleich wird das vermutlich für Sie nicht ohne Weiteres möglich sein. Trotzdem schadet es nichts, sich über diese Option Gedanken zu machen. Wie die Besteuerung für Selbstständige und Unternehmen in Ihrem konkreten Fall im Ausland aussehen könnte, kann Ihnen am besten ein Steuerberater mit entsprechenden Kenntnissen sagen.