Joint Venture Kooperationen unterteilt man in Equity Joint Ventures und Contractual Joint Venture:
- Equity Joint Venture: Bei Joint Venture Projekten gründen unabhängige Unternehmen ein gemeinsames Tochterunternehmen mit Kapitalbeteiligung. Für dieses rechtlich eigenständige Gemeinschaftsunternehmen vereinbaren die Kooperationspartner meist Laufzeiten zwischen 30 und 50 Jahren. Das Gemeinschaftsunternehmen darf dann sämtliche unternehmerische Tätigkeiten wie den Export und Import von Produkten unternehmen und Landnutzungsrechte erwerben. Ist in der Presse die Rede von Joint Ventures, sind meist Equity Joint Ventures gemeint.
- Contractual Joint Venture: Bei einem Contractual Joint Venture gründen die Beteiligten hingegen kein unabhängiges gemeinsames Unternehmen. Die Zusammenarbeit fußt hier auf einem Kooperationsvertrag, der wichtige Rahmenbedingungen regelt. Darunter fallen beispielsweise die Kosten- und Gewinnverteilung, Investitionsflüsse, Haftung und Entscheidungsbefugnisse. Im Gegensatz zum klassischen Equity Joint Venture gibt es einige Vorteile wie eine flexiblere Vertragsgestaltung und geringere Gründungskosten.
Welche Rechtsform haben Joint Ventures?
Eine bestimmte Rechtsform ist bei Joint Ventures nicht vorgeschrieben. In der Regel hat aber die Form der Kooperation einen großen Einfluss darauf: Typischerweise findet die Zusammenarbeit als Equity Joint Venture statt. Mittels einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH oder AG) können Unternehmen die unbeschränkte Haftung umgehen. Grundsätzlich ist den Unternehmern die Wahl der Rechtsform jedoch freigestellt. Schließlich hat die Unternehmensgröße bei der Gründung eines Joint Ventures keine Bedeutung: Auch kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) können Partnerschaften untereinander oder mit größeren Firmen eingehen.
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Während es zahlreiche Motive für ein Joint Venture gibt, sollten Unternehmen sowohl Vorteile als auch die Nachteile im Blick behalten:
Vorteile eines Joint Ventures:
- Risikostreuung durch die Teilung von Kosten und Verlusten
- Wettbewerbsvorteile durch den Austausch von Marktkenntnissen, Fähigkeiten und Kapital
- Synergieeffekte durch die Zusammenführung der verschiedenen Stärken der Unternehmen
- Zugang zu neuen Ressourcen und Lieferanten bei internationalen Joint Ventures
- Kostensenkung dank des Verbundeffekts. Je mehr Produkte angefertigt werden, desto mehr sinkt der Stückpreis
- Vereinfachte Expansion in Länder wie China. Tochtergesellschaften sind ohne die Beteiligung chinesischer Partner nicht gestattet
Nachteile eines Joint Ventures:
- Großer Koordinationsaufwand aufgrund unterschiedlicher Strukturen sowie sprachlicher, kultureller und zeitlicher Barrieren
- Potenzielle Konflikte durch Abfluss von Know-how. Interne Informationen können sich leichter verbreiten.
- Imageprobleme bei Fauxpas der Partnerunternehmen
- Zahlreiche Joint Ventures halten nur für eine begrenzte Dauer
Um ein Joint Venture zu gründen, müssen sich zwei unabhängige Unternehmen zusammenfinden, die ein gemeinsames Ziel verfolgen. Darüber hinaus spielt das Kartellrecht bei einem Joint Venture eine wichtige Rolle. Ob ein Gemeinschaftsunternehmen gegründet werden darf, hängt unter anderem von der Branche, den Umsatzzahlen sowie der Stellung der jeweiligen Unternehmen ab. Außerdem ist es ratsam, bei Joint Ventures eine Due-Diligence-Prüfung im Vorfeld durchzuführen. Dafür werden die jeweiligen Partnerunternehmen auf wirtschaftliche, rechtliche und finanzielle Verhältnisse analysiert. Das ist wichtig, um eine sichere und erfolgreiche Zusammenarbeit zu gewährleisten.
Schließlich ist ein Joint Venture Vertrag notwendig, um die Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit zu regeln. Einige dieser typischen Vertragselemente sind unter anderem:
- Gesellschaftsform
- Unternehmenskonzept
- Ziele und Strategien
- Finanzierung und Kapitalbeteiligung
- Verteilung von Gewinnen und Verlusten
- Vereinbarungen zur Gewinnverwendung
- Aufteilung der Aufgaben und Entscheidungskompetenzen
- Veräußerung von Gesellschafteranteilen
- Vorgehen im Falle von Konfliktlösungen