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Mehrwert­steuer, Umsatz­steuer & Vor­steuer

einfach erklärt

Hinweis: Gendergerechte Sprache ist uns wichtig. Daher verwenden wir auf diesem Portal, wann immer möglich, genderneutrale Bezeichnungen. Daneben weichen wir auf das generische Maskulinum aus. Hiermit sind ausdrücklich alle Geschlechter (m/w/d) mitgemeint. Diese Vorgehensweise hat lediglich redaktionelle Gründe und beinhaltet keinerlei Wertung.
Definition

Definition: Was ist Umsatzsteuer?

Die Umsatzsteuer (USt) ist eine Steuer, die auf den Verkauf bzw. den Austausch von Produkten und Dienstleistungen von Unternehmen erhoben wird. Die Umsatzsteuer beträgt laut § 12 des Umsatzsteuergesetzes 19 %. Für bestimmte Waren und Leistungen gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 %.

Der Preis für ein Produkt inklusive Umsatzsteuer wird auch als Bruttopreis, der Preis exklusive Umsatzsteuer als Nettopreis bezeichnet:

Nettoverkaufspreis + Umsatzsteuer = Bruttoverkaufspreis

Was ist der Unterschied zwischen Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer?

Die beiden Begriffe Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer werden in Deutschland häufig synonym verwendet, wobei der steuerrechtlich korrekte Begriff „Umsatzsteuer“ lautet. Die Mehrwertsteuer hat sich jedoch nicht nur als umgangssprachlicher Begriff etabliert, sondern wird auch häufig auf Belegen und Quittungen oder auch online als MwSt. ausgewiesen. Der Begriff Mehrwertsteuer leitet sich aber eigentlich von der Form der Besteuerung ab. Denn die Umsatzsteuer wird nach dem „Mehrwertprinzip“ berechnet. Auch die Vorsteuer ist eine Mehrwertsteuer.

Tipps für das Ausweisen der Umsatzsteuer: So passieren Ihnen keine Fehler

Bei der Umsatzsteuersenkung gibt es für Unternehmer auch ein paar Tücken:

  • Vergessen Sie nicht, Ihre Kasse umzustellen!

Wenn auf Ihren Quittungen oder Kassenbons steht, dass 19 % Mehrwertsteuer ausgewiesen wurden, dann sind Sie auch automatisch dazu verpflichtet, den vollen Satz tatsächlich abzuführen.

  • Prüfen Sie, ob Sie Rechnungen an vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen ausstellen!

Sie stellen Rechnungen an Unternehmen, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind? Dann bedenken Sie unbedingt, dass Ihre Leistungsempfänger zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember nur 16 % Vorsteuer abziehen können. Stellen Sie weiterhin Rechnungen mit dem alten Satz, müssen Sie aber trotzdem die vollen 19 % abführen.

In diesen Fällen sollten Sie darauf achten, auf jeden Fall den reduzierten Steuersatz auszuweisen. So ist sichergestellt, dass Sie am Ende nicht versehentlich drauflegen!

Unterschiedliche Definitionen der Umsatzsteuer

Was? Wer? Wofür? Je nach Fragestellung gibt es unzählige Definitionen für die Umsatzsteuer.

Was ist die Umsatzsteuer? Umsatzsteuer einfach erklärt

Die Umsatzsteuer ist eine…

Verkehrssteuer und Verbrauchssteuer

Worauf wird die Umsatzsteuer erhoben?

Die Umsatzsteuer belastet den Konsum von Gütern und Dienstleistungen, indem der Austausch (Warenverkehr) dieser Leistungen besteuert wird.

Gemeinschaftssteuer

Wer erhält die Umsatzsteuer?

Die Umsatzsteuer fließt Bund, Ländern und Gemeinden zu – jedoch nicht zu gleichen Teilen. Derzeit ist die Aufteilung der Umsatzsteuer wie folgt geregelt:

  • Anteil des Bundes: ca. 52 %
  • Anteil der Länder: ca. 46 %
  • Anteil der Gemeinden: ca. 2 %

Die Umsatzsteuer ist somit eine wichtige Einnahmequelle für den deutschen Bundesstaat.

Indirekte Steuer

Wer führt die Umsatzsteuer ab?

Da die direkte Berechnung der Umsatzsteuer für jeden Verbraucher technisch nicht möglich ist, sind hier Steuerschuldner und Steuerträger nicht identisch.

Die Umsatzsteuer wird vom Steuerschuldner (z. B. Unternehmen) auf den Steuerträger (Konsumenten) abgewälzt. Das bedeutet, dass die Umsatzsteuer zwar vom Unternehmen auf die verkauften Waren und Dienstleitungen erhoben und an das Finanzamt abgeführt wird. Der Verbraucher trägt jedoch die eigentliche Last dieser Versteuerung.

Endverbrauchersteuer

Wer muss die Umsatzsteuer bezahlen?

Die eigentliche Steuerlast liegt immer beim Endverbraucher, da dieser die Umsatzsteuer nicht vom Finanzamt zurückerstattet bekommt.

Was bedeutet die Umsatzsteuer für Unternehmen?

Unternehmen dürfen nur den Nettopreis ihrer verkauften Produkte einbehalten. Sie erheben die Umsatzsteuer zwar von den Kunden, müssen diese jedoch ans Finanzamt abführen. Gleichzeitig dürfen Sie als Unternehmer aber die Umsatzsteuer beim Finanzamt geltend machen, die Sie zum Beispiel auf eingekaufte Waren oder Dienstleistungen zahlen (Vorsteuer). Dafür benötigen Sie auch eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die Ihnen das Bundeszentralamt für Steuern erteilt, wenn Sie diese z.B. bei einer Firmenneugründung beantragen.

Für Unternehmen ist die Umsatzsteuer also ein durchlaufender Posten. Da der Endverbraucher die eigentliche Steuerlast trägt, ist die Umsatzsteuer für Unternehmen gewinn- bzw. verlustneutral.

Definition

Definition: Was ist das Mehrwertsteuerprinzip?

Der Begriff Mehrwertsteuer leitet sich vom Mehrwertprinzip ab, das in Deutschland seit 1968 gilt. Demnach zahlt jedes Unternehmen nur Umsatzsteuer auf den Mehrwert, den es durch den Verkauf eines Produkts oder einer Dienstleistung generiert (Differenz von Einkaufspreis und Verkaufspreis). Man spricht auch vom sogenannten Vorsteuerabzug.

Rechenbeispiel zur Mehrwertsteuer:

Kauft ein Küchenstudio eine Küche im Wert von 8.000 € netto ein und verkauft diese im Wert von 11.000 € netto, so wird die Umsatzsteuer nur auf den Mehrwert von 3.000 € fällig.

  • Brutto-Einkaufspreis:
    8.000 € x 1,19 = 9.520 €
  • Vorsteuer:
    9.520 € (brutto) – 8.000 € (netto) = 1.520 €
    => Diesen Betrag schuldet das Finanzamt dem Unternehmen.
  • Brutto-Verkaufspreis:
    11.000 € x 1,19 = 13.090 €
  • Umsatzsteuer:
    13.090 € (brutto) – 11.000 € (netto) = 2.090 €
    => Diesen Betrag schuldet das Unternehmen dem Finanzamt.

Die Steuerlast ergibt sich aus der Differenz der Umsatzsteuer und Vorsteuer:
2.090 € – 1.520 € = 570 €
Diese Umsatzsteuerzahllast muss Ihr Unternehmen als Vorsteuer ans Finanzamt zahlen. Genaueres zu diesem Prinzip finden Sie unter „Der Vorsteuerabzug“.

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Mehrwertsteuersätze in Europa

Die Mehrwertsteuersätze innerhalb Europas unterscheiden sich stark voneinander. Der Regelsteuersatz in Deutschland gehört zu den niedrigsten. Denn in den meisten europäischen Ländern wird die Mehrwertsteuer mit 20 % und mehr versteuert. In Ungarn liegt der Normalsatz sogar bei 27 %, während in der Schweiz nur 7,7 % versteuert werden.

Mehrwertsteuersatz in der EU: Normalsatz in ausgewählten Ländern

Vorsteuer

Definition

Was ist Vorsteuer?

Die Vorsteuer ist das Komplementär zur Umsatzsteuer. Beim Kauf von Produkten oder Dienstleistungen müssen Unternehmen Vorsteuer bezahlen. Es handelt sich also um die Umsatzsteuer, die einem Unternehmen auf Eingangsrechnungen von anderen Unternehmen in Rechnung gestellt wird.

Was ist der Unterschied zwischen Vorsteuer und Umsatzsteuer?

Ob die Mehrwertsteuer als Vorsteuer oder als Umsatzsteuer betrachtet wird, ist von der Sichtweise abhängig. Aus Sicht des Unternehmens ist die Vorsteuer die Steuer, die auf Eingangsrechnungen erhoben wurde. Die Umsatzsteuer erhebt das Unternehmen auf Ausgangsrechnungen.

  • Vorsteuer: Verkehrssteuer auf Eingangsrechnungen (Einkauf)
  • Umsatzsteuer: Verkehrssteuer auf Ausgangsrechnungen (Verkauf)
Der Unterschied zwischen Umsatzsteuer und Vorsteuer einfach erklärt

Das bedeutet: Die Vorsteuer, die Ihr Unternehmen auf eingekaufte Produkte bezahlt, ist gleichzeitig auch Umsatzsteuer – nämlich aus Sicht des Verkäufers bzw. Lieferanten. Der Steuersatz ist für das gleiche Produkt damit auch immer gleich, egal ob es sich um Vorsteuer oder Umsatzsteuer handelt. In Deutschland gilt der Regelsteuersatz von 19 %.

Tipp

Der Vorsteuerabzug: Umsatzsteuer mit Vorsteuer verrechnen

Der Vorsteuerabzug erlaubt Unternehmen, die zu zahlende Umsatzsteuer mit der Vorsteuer zu verrechnen. Das heißt, sie dürfen die Vorsteuer auf erworbene Produkte oder Dienstleistungen bei der Umsatzsteuervoranmeldung geltend machen, um die Zahllast zu verringern.
Erfahren Sie hier mehr über den Vorsteuerabzug.

Wer ist umsatzsteuerpflichtig?

Definition

Was bedeutet umsatzsteuerpflichtig?

Umsatzsteuerpflichtig bedeutet, dass Unternehmen für den Verkauf von Waren und Dienstleistungen eine Umsatzsteuer berechnen, also die Umsatzsteuer auf Ihren Ausgangsrechnungen ausweisen und an das Finanzamt abführen müssen.

Grundsätzlich sind alle Unternehmen dazu verpflichtet, Umsatzsteuer ans zuständige Finanzamt abzuführen. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass diese auch vorsteuerabzugsberechtigt sind, also die Vorsteuer im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt geltend machen können.

Wer ist von der Umsatzsteuerpflicht befreit?

Kleinunternehmer können von der Umsatzsteuerpflicht befreit werden. Das heißt, sie müssen auf Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen und daher auch nicht ans Finanzamt abführen. Das bedeutet aber auch, dass sie keinen Anspruch auf den Vorsteuerabzug haben.

Tipp

Kleinunternehmerregelung

Unternehmen, die im vergangenen Kalenderjahr weniger als 22.000 € Jahresumsatz erzielt haben, können von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen (§ 19 UStG). Wer sich für diese Regelung entscheidet, ist jedoch 5 Jahre lang daran gebunden. Der Entschluss zur Umsatzbesteuerung sollte daher von Kleinunternehmern gut bedacht sein.

Auch einige Berufsgruppen sind von der Umsatzsteuerpflicht befreit. Dazu gehören z. B. Ärzte und Versicherungsmakler.

Umsatzsteuer: 7 % oder 19 %?

Grundsätzlich fallen auf jede Dienstleistung und jedes verkaufte Produkt 19 % Umsatzsteuer an. Denn dies ist seit 2007 der in Deutschland gültige Regelsteuersatz. Es gibt allerdings einige Ausnahmen, für die der Sondersteuersatz bzw. der ermäßigte Steuersatz von 7 % gilt.


Info

Ermäßigter Umsatzsteuersatz von 7 %

Der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % gilt im Allgemeinen für Produkte und Leistungen, die zum Grundbedarf des Menschen gehören: vor allem für Lebensmittel zur Grundversorgung.

Beispiele für den ermäßigten Umsatzsteuersatz (7 %):

  • Lebensmittel (mit einigen Ausnahmen wie Delikatessen)
  • Take-Away-Speisen im Restaurant (vor Ort verzehrte Speisen werden mit 19 % USt besteuert)
  • urheberrechtlich geschützte Produkte (z. B. Bücher, Bilder, Texte, Zeitungsartikel, Broschüren)
  • Kunstgegenstände (z. B. Gemälde, Bildhauerkunst)
  • einmalige Darbietungen (z. B. Theateraufführungen, Museums-Eintrittskarten, Zirkusvorführungen)
  • Hotelübernachtungen
  • Fahrkarten im öffentlichen Nahverkehr (z. B. für Busse, Züge, Straßenbahnen, Taxen)
Beispiele Mehrwertsteuer: Produkte und Dienstleistungen mit 19% oder 7% Umsatzsteuer

Viele Ausnahmen im Umsatzsteuergesetz

Der ermäßigte Steuersatz ist relativ schwierig zu erfassen, da es viele Ausnahmeregelungen gibt. Daher stößt das deutsche Umsatzsteuergesetz (UStG) auch immer wieder auf Kritik.

Hier einige Beispiele:

  • Beim öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ist der Radius entscheidend. Fahrten mit Zug, Bus, Straßenbahn oder Taxi innerhalb von 50 km unterliegen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 %, während Fahrten über 50 km mit dem Regelsteuersatz von 19 % versteuert werden.
  • Milch wird mit 7 % versteuert. Das gilt jedoch nur für Kuhmilch! Sojamilch oder sogar laktosefreie Milch werden mit 19 % versteuert. Bei Milchmischgetränken wird es noch komplizierter: Hier gilt der ermäßigte Umsatzsteuersatz nur, wenn diese mindestens aus 75 % Milch oder Milcherzeugnissen bestehen.
  • Bei Getränken gilt: Wasser, Kaffee und Tee gehören zur Grundversorgung. Für alle anderen Getränke fallen 19 % Umsatzsteuer an.
  • Ebenso paradox: Früchte, Obst und Gemüse werden in der Regel auch mit 7 % versteuert. Für Fruchtsäfte wird dagegen der Regelsteuersatz von 19 % erhoben.

Informieren Sie sich deshalb genau, welche Produkte und Leistungen unter die Sonderregelung fallen. Eine vollständige Liste der Gegenstände, die dem ermäßigten Steuersatz unterliegen, ist in Anlage 2 des Umsatzsteuergesetzes enthalten.

Umsatzsteuerfreie Produkte und Dienstleistungen

Es gibt sogar einige Leistungen, die komplett von der Umsatzsteuer befreit sind. Dazu gehören:

  • Einige Leistungen im Bereich Medizin, Gesundheit und Pflege
  • Porto und andere Umsätze von Postunternehmen
  • Einige Leistungen im Bildungssektor
  • Wissenschaftliche Leistungen
  • Bestimmte kulturelle Veranstaltungen
  • Vermittlung von Finanz- oder Kreditleistungen sowie Versicherungen
  • Verkauf, Vermietung oder Verpachtung von Grundstücken

Buchungssätze: Umsatzsteuer korrekt buchen

Anhand eines Beispiels zeigen wir in 4 Schritten, wie die Buchung von Umsatzsteuer und Vorsteuer (beim Einkauf und Verkauf) funktioniert.

  1. Berechnung von Umsatzsteuer und Vorsteuer
  2. Betroffene Kontenarten
  3. Buchungssätze zur Buchung von Umsatzsteuer und Vorsteuer
  4. Abschluss der Konten (Vorsteuerabzug)

1. Berechnung von Umsatzsteuer und Vorsteuer

Ein Küchenstudio kauft eine Küche im Wert von 10.000 € (netto) ein:

Einkaufspreis (netto)
10.000 €
+ Vorsteuer (19 %)
1.900 €
= Einkaufspreis (brutto)
11.900 €

Nach der Verarbeitung verkauft das Küchenstudio die Küche im Wert von 12.000 € (netto) weiter:

Verkaufspreis (netto)
12.000 €
+ Umsatzsteuer (19 %)
2.280 €
= Verkaufspreis (brutto)
14.280 €

Diese Beträge müssen in der Buchhaltung auf die entsprechenden Konten gebucht werden.

2. Betroffene Kontenarten

Bei der Buchung des Wareneinkaufs in der doppelten Buchführung sind folgende Konten betroffen:

Konto
Kontenart
Zu- oder Abgang
Wareneingang
Aufwandskonto
Nimmt zu im Soll
Vorsteuer
Aktivkonto (Forderung ggü. Finanzamt)
Nimmt zu im Soll
Verbindlichkeiten aus LuL
Passivkonto
Nimmt zu im Haben
Konto
Kontenart
Zu- oder Abgang
Umsatzerlöse
Ertagskonto
Nimmt zu im Haben
Umsatzsteuer
Passivkonto (Verbindlichkeit ggü. Finanzamt)
Nimmt zu im Haben
Forderungen aus LuL
Aktivkonto
Nimmt zu im Soll

LuL = Lieferungen und Leistungen

Diese Auflistung der Konten und der entsprechenden Zu- und Abgänge hilft bei der Erstellung der Buchungssätze.

3. Buchungssätze zur Buchung von Umsatzsteuer und Vorsteuer

Die Buchungssätze für das vorangegangene Rechenbeispiel lauten folgendermaßen:

Wareneingang 10.000 €
an
Verbindlichkeiten aus LuL 11.900 €
Vorsteuer 1.900 €
an
Umsatzerlöse 12.000 €
Forderungen aus LuL 14.280 €
an
Umsatzsteuer 2.280 €

4. Abschluss der Konten (Vorsteuerabzug)

Mit dem Vorsteuerabzug wird die endgültige Steuerschuld festgelegt. Dafür werden die betroffenen Konten abgeschlossen.

Das Vorsteuerkonto ist ein Unterkonto des Umsatzsteuerkontos. Das Konto mit dem niedrigeren Saldo wird auf das Konto mit dem höheren Saldo übertragen.:

  • Umsatzsteuer > Vorsteuer: Abschluss über Umsatzsteuerkonto
    Der Buchungssatz lautet: Vorsteuer an Umsatzsteuer
  • Umsatzsteuer < Vorsteuer: Abschluss über Vorsteuerkonto
    Der Buchungssatz lautet: Umsatzsteuer an Vorsteuer

In unserem Beispiel ist die Umsatzsteuer höher als die Vorsteuer. Das Vorsteuerkonto wird demnach über das Umsatzsteuerkonto abgeschlossen. Der Saldo wird ins Soll des Umsatzsteuerkontos übertragen. Das bedeutet: Auf dem Konto Umsatzsteuer entsteht eine Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt von 380 € (Steuerschuld).

Was wäre im umgekehrten Fall? (Umsatzsteuer < Vorsteuer?)

Wäre – anders als im Beispiel – die Umsatzsteuer kleiner als die Vorsteuer, würde der Saldo des Umsatzsteuerkontos auf das Vorsteuerkonto übertragen werden. Auf dem Vorsteuerkonto steht der Saldo im Haben. Es entsteht eine Forderung gegenüber dem Finanzamt. Man erhält also eine Umsatzsteuerrückerstattung.

Der Unterschied zwischen Umsatzsteuer und Vorsteuer einfach erklärt
Info

Umsatzsteuer ausweisen und zurückholen

Unternehmer erheben die Umsatzsteuer also, indem sie den entsprechenden Umsatzsteuersatz für die ausgeführten Tätigkeiten auf ihren Rechnungen ausweisen. Der Kunde zahlt diese Umsatz- oder auch Vorsteuer, kann sie sich als Unternehmer aber wieder vom Finanzamt zurückholen.

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Die Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA)

Definition

Was ist die Umsatzsteuervoranmeldung?

Durch die Umsatzsteuervoranmeldung wird die Steuerschuld von Unternehmen in Teilzahlungen aufgeteilt. Dadurch ist die jährliche Steuerlast für Unternehmen nicht zu hoch. Gleichzeitig profitiert der Staat, indem er regelmäßigere Steuereinnahmen hat und weniger Zinsen bezahlen muss.

Wer muss eine Umsatzsteuervoranmeldung machen?

Grundsätzlich müssen alle Gewerbetreibende und Freiberufler regelmäßig eine solche Voranmeldung machen. Nur wenige sind davon befreit.

Diese Unternehmen müssen keine Umsatzsteuervoranmeldung machen:

  • Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte oder Versicherungsmakler
  • Unternehmen, die die Kleinunternehmerregelung anwenden
  • Unternehmen, deren Umsatzsteuerlast im vergangenen Kalenderjahr unter 1.000 € lag, müssen nur eine Umsatzsteuererklärung abgeben

Welche Fristen gelten für die Umsatzsteuervoranmeldung?

In der Regel erfolgt die Anmeldung monatlich oder quartalsweise, jeweils zum 10. des Folgemonats. Die Umsatzsteuervoranmeldung für das erste Jahresquartal muss also spätestens zum 10. April erfolgen.

Hinweis

Abgabefrist = Zahlungsfrist

Die Fristen gelten nicht nur für die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung. Diese sind gleichzeitig die Fristen zur Zahlung der Umsatzsteuerschuld. Die berechneten Vorauszahlungen müssen unaufgefordert ans Finanzamt überwiesen oder per Lastschrift bezahlt werden.

Monatliche oder quartalsweise Umsatzsteuervoranmeldung?

Ob die UStVA monatlich oder quartalsweise gemacht werden muss, ist von der Höhe der Steuerlast abhängig. Existenzgründer werden gesondert behandelt. Diese müssen in den ersten zwei Geschäftsjahren die UStVA monatlich abgeben.

Wie hoch ist Ihre monatliche Umsatzsteuerzahllast?

1.000 bis 7.500 Euro
Quartalsweise UStVA
> 7.500 Euro
Monatliche UStVA

Wie funktioniert die Umsatzsteuervoranmeldung?

Die Vorsteuer wird online über das ELSTER-Portal oder eine Buchhaltungssoftware geltend gemacht. Dazu muss das UStVA-Formular ausgefüllt werden. In dieses Formular tragen Sie als Bemessungsgrundlage ein, wie viel Umsatzsteuer Sie bereits vorausgezahlt haben und wie viel Umsatzsteuer Sie im Laufe des Meldezeitraums vereinnahmt haben. Beide Werte werden gegengerechnet.

Hat Ihr Unternehmen mehr Umsatzsteuer eingenommen als Vorsteuer bezahlt, müssen Sie den Differenzbetrag als Nachzahlung ans Finanzamt überweisen. Andernfalls bekommen Sie eine Umsatzsteuer-Rückerstattung vom Finanzamt.

Zusammenfassung

Mehrwert­steuer, Umsatz­steuer & Vorsteuer zusammengefasst

  • Mit der Umsatzsteuer wird der Austausch von Produkten und Dienstleitungen versteuert.
  • Die Umsatzsteuer beträgt in Deutschland 19 % (Regelsteuersatz). Produkte und Leistungen für den Grundbedarf werden mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % versteuert.
  • Die Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die auf Eingangsrechnungen – also beim Einkauf von Produkten – ausgewiesen ist.
  • Grundsätzlich ist jedes Unternehmen umsatzsteuerpflichtig. Kleinunternehmer (Jahresumsatz < 22.000 €) können eine Steuerbefreiung erhalten, sind dann aber auch nicht vorsteuerabzugsberechtigt.
  • Durch den Vorsteuerabzug können Unternehmen Umsatzsteuer und Vorsteuer verrechnen, um dann nur den Differenzbetrag ans Finanzamt zu zahlen.
  • Unternehmen sind dazu verpflichtet, regelmäßige Umsatzsteuervoranmeldungen (pro Monat oder Quartal) zu machen.