Diese Seite wurde zuletzt aktualisiert am 27.08.2024
Was ist Agio?
Agio, lateinisch die Bequemlichkeit oder Annehmlichkeit, ist eine Form von finanziellem Spielraum. In der Finanzwelt steht Agio für ein einmaliges Aufgeld im Rahmen von Aktien, aber auch Devisen, Anleihen sowie Investmentfonds und Krediten.
Das Agio ist als Aufschlag über den Kaufpreis und den Nennwert fällig. Die Berechnung ist Angelegenheit der Emittenten, die den Aufschlag normalerweise als prozentualen Wert des Kurswertes einer Anlage berechnen. Es gehört allerdings zu den Pflichten des Emittenten oder Emittentin, ein Agio transparent zu machen und an Käufer:innen vollumfänglich zu kommunizieren. Daher müssen alle Kaufverträge und zusätzlichen Informationsmaterialien das Agio aufführen.
Agien sind jedoch nicht nur eine lästige Pflicht im Rahmen des Wertpapier- und Devisenhandels, sondern durchaus auch hilfreich. Anleger, die sich ein wenig näher mit der Materie beschäftigen, können mithilfe dieser Aufschläge lernen, Fondsangebote miteinander zu vergleichen sowie die Abrechnungen der Banken und Kreditinstitute besser nachzuvollziehen.
Wo kommt ein Agio zum Einsatz?
Das Agio ist im Grunde genommen eine Form der Be- oder Entlohnung für Vermittler einer Anlage. Die Vermittler:nnen und Verkäufer von Finanzprodukten sichern sich über Agien ihren Anteil an der Verkaufsmarge. Diese einmalige Gebühr liegt in der Regel zwischen 0 und 7 % und kommt in folgenden Bereichen üblicherweise zum Einsatz:
- Neuemission von Aktien – in diesem Fall handelt es sich um einen „normalen“ Ausgabeaufschlag. Besonders bei sogenannten „Stückaktien“, die oft über keinen rechnerischen Nennwert verfügen, erheben Händler ein Agio.
- Schuldverschreibungen
- Optionen
- Fonds
- Gesellschaftsanteile
- Devisenhandel
- Darlehen
- Bausparverträge
Agio vs. Disagio
Das Agio als Ausgabeaufschlag hat auch ein Gegenteil: das Disagio, das auch als Abgeld oder Damnum (lat. Verlust) bezeichnet wird.
Im Falle von Aktien spielen Disagien eine wichtige Ausnahme, denn es ist verboten, diese Wertpapiere unterhalb ihres Nennbetrages auszugeben. Dies schreibt §9 Abs.1 AktG fest – damit ist es für Händler nicht möglich, Aktien unter dem Nennbetrag oder dem entfallenden Anteil am Grundbetrag auszugeben. Die Vorschrift soll Gläubiger schützen und verhindern, dass das Haftungskapital unter dem formal gezeichneten Kapital rangiert. Daher ist auch die sogenannte Unterpari-Emission von GmbH-Anteilen verboten. Bei einer Unternehmensgründung – GmbH und Unternehmergesellschaft – ist es aus diesem Grund zu vermeiden, einen abschlägigen Unterschied zwischen dem tatsächlich aufgebrachten Kapital und der Stammeinlage zu schaffen.
Ein Agio bei Kredit und Bausparvertrag
Was früher an der Tagesordnung war, ist heute eigentlich nicht mehr üblich: das Aufgeld bei der Darlehensvergabe. Agien bei der Kreditaufnahme zu erheben ist aber auf der anderen Seite auch nicht verboten und kommt in einzelnen Fällen noch vor. Das führt dann dazu, dass der Rückzahlungsbetrag höher ausfällt als der eigentlich ausgezahlte Darlehensbetrag.
Beispielrechnung Autokauf
Für einen Autokauf nimmt Ehepaar U. einen Kredit über 20.000 Euro auf. Dabei beträgt das Agio 5% - somit müssen die Schuldner insgesamt 21.000 Euro zurückzahlen. Hierbei ist aber zu beachten, dass Agien nicht die Höhe der Zinsen tangieren, aber die Gesamtkosten der Finanzierung erhöhen.
Im Falle der Vereinbarung von Agien beim Kredit gem. § 491 BGB ist es für Bankkunden wichtig, dass diese im Kaufvertrag stehen. Auch ist beim Konditionenvergleich wichtig, dass der Effektivzins grundlegend ist. Diesen muss die Bank im Darlehensvertrag ausdrücklich benennen.
Im Gegenzug zu einem normalen Kredit ist ein Ausgabenaufschlag bei einem Bausparvertrag eher der Normalfall. Voraussetzung ist auch hier, eine wirksame vertragliche Vereinbarung zwischen Kreditinstitut und Kunden. Hier gilt ebenfalls: Das Agio bezieht sich nicht auf die Bausparsumme, sondern nur auf das Darlehen. Ob man als Kunde auch hier die erhöhten Finanzierungskosten tragen möchte und sollte, hängt von einer genauen Einzelfallprüfung ab.
Was bestimmt die Höhe des Agios?
Für die Höhe von Agien gibt es keine einheitliche Regel. Vielmehr hängt dies von unterschiedlichen Faktoren ab. Die Frage ist nämlich, auf welche Form von Wertpapieren oder Unternehmen das Agio entfällt. Bei Neuemissionen von Aktien soll das Agio den Unterschied zwischen dem eigentlichen Börsenwert der Aktie und dem bilanziellen Eigenkapital ausgleichen. Zudem ist die Höhe eines Agios eine Frage des Wettbewerbs für die Händler: Wer hohe Aufschläge erhebt, hat es am Markt natürlich schwerer. Schlussendlich muss der Preis den Käufer „schmecken“, auf den der Aufpreis entfällt. So ergibt sich zum Beispiel die Höhe des Agios bei Optionen aus der Volatilität und dem Zinswert.
Insgesamt ist die Schmerzgrenze von Käufern regelmäßig nicht so hoch, wenn sie sich in einem eher schwachen Kapitalmarktumfeld mit niedrigen Zinsen bewegen.
Berechnung des Agios
Zumeist berechnen Händler das Agio in Prozent. So gesehen sind Agien auch wichtige Kennzahlen beim Vergleich verschiedener Optionsscheine.
Formel:
Agio in % = (Basispreis + Preis der Option – Kurs des Basiswertes) x 100: Kurs des Basiswertes
Aktien, Fonds und Co.
Agien sind in der Finanzwelt das täglich Brot – und spielen bei den unterschiedlichen Anlagen auch eine unterschiedliche Rolle:
Bei der Neuemission von Aktien ist das Agio schlicht der Ausgabeaufschlag. Somit handelt es sich in diesem Fall um den Differenzbetrag zwischen dem Ausgabewert und dem geringeren Nennwert. Investoren, die diesen Aufschlag akzeptieren müssen, hoffen regelmäßig darauf, dass Kursgewinne und Dividendenausschüttungen das Agio wieder zurück in die Kasse spülen. Das Agio kann als Kapitalrücklage verbucht werden, wenn der Börsenwert einer neuen Aktie das in der Bilanz ausgewiesene Eigenkapital übersteigt.
Im Fall von Anleihen, die ja Schulden verbriefen, spielen mehrere Faktoren beim Ausgabekurs eine Rolle:
- die Bonität des Emittenten
- der gebotene Zinssatz
- die Lage auf den Kapitalmärkten
Dabei ist es, im Fall von Anleihen, ratsam zu beachten, dass das Agio hier in unterschiedlichen Kontexten eine Rolle spielt:
Im Fall von Optionen handelt es sich beim Agio um das Aufgeld. Im Grunde genommen kann bei Optionen das Agio als Prämie durchgehen, die Anleger bereit sind zu zahlen, um das Wertpapiergeschäft zu einem für sie günstigen Zeitpunkt zu tätigen. Bei einer solchen Kaufoption – Call genannt – handelt es sich beim Agio also um den Betrag, um den ein Kurswert noch steigen sollte, damit Investoren keinen Verlust einfahren.
Bei Fonds sollen Agien zumeist die Vertriebskosten der jeweiligen Fondsgesellschaften decken. Im Grunde genommen rechnet man das Agio dem Anlagebetrag zu. Dabei fallen unterschiedliche Kosten an:
- Im Fall von Geldmarktfonds fallen im Höchstfall 1,5 Prozent an Aufgeld an.
- Bei Rentenfonds schwanken die Kosten zwischen zwei und drei Prozent auf den Anlagebetrag.
- Aktienfonds beginnen manchmal mit dem Agio bei vier Prozent. In den meisten Fällen ist jedoch ein Aufpreis von fünf Prozent auf den Anlagebetrag fällig.
Es ist durchaus möglich, dass das Agio auch beim Sorten- und Devisenhandel vorkommt. Dabei ist der sogenannte Leitkurs der Devisenbörsen maßgeblich. Ziel des Devisenhandels ist es ja, ausländische Währungen zu einem höheren Preis zu verkaufen, als der ursprüngliche Einstandspreis. Das Agio ist somit der erhöhte Briefkurs.
Agien und Unternehmen
Das Thema Gesellschaftsgründung und Agien ist durchaus relevant. Denn grundsätzlich ist es möglich, von Gesellschaftern zusätzlich zu ihren Stammeinlagen ein Aufgeld für die Zeichnung ihrer Anteile zu verlangen. Der Betrag für ein Agio bei Gesellschaftsgründung wird in der Satzung festgelegt. Zu bedenken ist, dass die Gesellschafter bei einem Agio keinen konkreten unternehmerischen Gegenwert erhalten. Vielmehr kann es juristisch gesehen als Kapitalrücklage gelten.
Dabei gibt es einerseits das das klassische gesellschaftsrechtliche bzw. mitgliedschaftliche Agio nach § 272 Abs.2 Nr. 1 HGB. Andererseits gibt es dies auch als Zuschuss, also einer anderen Zuzahlung gem. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB. Es gibt sowohl die Verpflichtung zur Zahlung des Agios zwischen der Gesellschaft und dem Verpflichteten als auch gem. §272 Abs.2 Nr.4 HGB die Pflicht zur Zuzahlung zwischen den Gesellschaftern.
Im Fall von Start-up Verträgen hat sich die Zuzahlung nach §272 Abs. 2 Nr. 4 HGB als besseres und leichter handhabbares Procedere etabliert. Somit müssen sich Investoren nicht zwangsläufig an die Gesellschaft binden und laufen nicht Gefahr, Liquiditätsengpässe oder Insolvenzen vollumfänglich mittragen zu müssen.
Agio zusammengefasst
- Das Wort Agio (lat.) bedeutet so viel wie „Bequemlichkeit“ oder auch „Spielraum“. Die übliche Definition im Finanzwesen ist die eines Aufpreises zum Kaufpreis, dessen Höhe die Käufer tragen. Normalerweise gibt man das Agio als prozentualen Wert des zugrundeliegenden Nennwerts an. Agio-Angaben in absoluten Zahlen kommen kaum vor.
- Die häufigsten Anwendungen von Agien liegen beim Aktienhandel, Fonds, Anleihen, Devisen, Darlehen sowie Optionen.
- Es ist durchaus möglich, dass das Agio auch beim Sorten- Devisenhandel vorkommt. Dabei ist der sogenannte Leitkurs der Devisenbörsen maßgeblich.
- Als Gegensatz zum Agio gibt es das „Disagio“ (lat.). Es steht wörtlich für Unbehagen oder Unbequemlichkeit. In der Finanzwelt wird unter Disagio ein Abschlag auf einen bestimmten Betrag verstanden.
- Was früher an der Tagesordnung war, ist heute eigentlich nicht mehr üblich: das Aufgeld bei der Darlehensvergabe. Agien bei der Kreditaufnahme zu erheben ist aber auf der anderen Seite auch nicht verboten und kommt in einzelnen Fällen noch vor. Der Rückzahlungsbetrag fällt dann höher aus als der eigentlich ausgezahlte Darlehensbetrag.
- Im Gegenzug zu einem normalen Kredit ist ein Ausgabenaufschlag bei Bausparvertrag eher der Normalfall. Voraussetzung ist auch hier, eine wirksame vertragliche Vereinbarung zwischen Kreditinstitut und Kunden.
- Für die Höhe von Agien gibt es keine einheitliche Regel. Vielmehr hängt dies von unterschiedlichen Faktoren ab. Die Frage ist nämlich, auf welche Fort von Wertpapieren oder Unternehmen das Agio entfällt.
- Grundsätzlich ist es möglich bei der Geschäftsgründung von Gesellschaftern ein Aufgeld für die Zeichnung ihrer Anteile zu verlangen zusätzlich zu ihren Stammeinlagen.