Diese Seite wurde zuletzt aktualisiert am 27.08.2024
Selbstständig machen einfach erklärt
Ein eigenes Business zu gründen, ist der Traum vieler Deutscher. Selbstständige können sich nicht nur ihre Arbeitszeit frei einteilen und ihren Arbeitsort selbst bestimmen. Dazu kommt, dass alle Einnahmen aus der selbstständigen Tätigkeit direkt auf das eigene Konto fließen. Sein eigener Chef zu sein, bedeutet darüber hinaus für viele, sich endlich selbst verwirklichen zu können und Verantwortung zu übernehmen. Doch die Selbstständigkeit bringt auch viele Herausforderungen mit sich. Wir zeigen, was Sie bei der Existenzgründung beachten sollten und geben hilfreiche Tipps.
Was muss ich beachten, wenn ich mich selbstständig machen will?
Zunächst einmal gilt: Prinzipiell kann sich in Deutschland und innerhalb der EU jeder Staatsbürger selbstständig machen. Die einzige Bedingung: Sie müssen die Volljährigkeit erlangt haben. Es ist jedoch kein Kinderspiel, sein eigenes Geschäft aufzubauen. Wenn Sie vor der Frage stehen, ob Sie den Weg in die eigene Existenz wagen wollen oder nicht, sollten Sie gründlich abwägen, ob Sie dieser Aufgabe auch wirklich gewachsen sind. Denn es kommen eine Menge neuer Herausforderungen auf Sie zu. Oftmals können mehrere Jahre vergehen, bis ein Jungunternehmer von seiner Tätigkeit gut leben kann. Deshalb sollten Sie idealerweise folgende Grundvoraussetzungen erfüllen, wenn Sie sich selbstständig machen wollen:
- kreative Geschäftsidee
- disziplinierte Arbeitsweise
- Bereitschaft zur Leitung eines Unternehmens
- ausreichend Startkapital
- Plan zur weiteren Finanzierung
Weiterhin sollten Sie als Voraussetzung entsprechende fachliche Qualifikationen und Wissen vorweisen können, um mit Ihrem Business richtig durchstarten zu können. Möchten Sie sich beispielsweise als Handwerker selbstständig machen, müssen Sie entweder einen Meisterbrief vorlegen können oder alternativ einen Meister in Ihrem Betrieb einstellen. Ähnliches gilt für Mediziner, die eine Approbation vorweisen müssen.
Die Vor- und Nachteile der Selbstständigkeit im Überblick
- Weitgehend selbstbestimmtes Arbeiten
- Flexible Zeiteinteilung
- Bessere und zielgerichtete Entwicklung der persönlichen Stärken und Kompetenzen
- Mehr Verantwortung
- Viele neue unternehmerische Aufgaben und Herausforderungen
- Gerade in der Anfangsphase:
- Lange Arbeitstage
- Unsichere Auftragslage
- Kein regelmäßiges Gehalt - Risiko des Scheiterns
- Auch unliebsame Aufgaben müssen erledigt werden (z. B. Steuerformalitäten, Buchhaltung)
- Unternehmer müssen für alle Fehler selbst geradestehen
Welche Möglichkeiten habe ich, um mich selbstständig zu machen?
Es gibt unterschiedliche Mittel und Wege, um sich selbstständig zu machen. Idealerweise sollten Sie eine Existenzgründung erst dann in Erwägung ziehen, wenn Sie bereits ausreichend Expertise in Ihrem Fachbereich aufgebaut haben. In diesem Fall können Sie direkt in Vollzeit mit Ihrem eigenen Business durchstarten. Wesentlich risikoärmer ist die Option, zunächst eine nebenberufliche Selbstständigkeit einzuschlagen. Weitere Möglichkeiten bestehen außerdem darin, sich aus dem Studium oder aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig zu machen.
Die folgende Tabelle macht die Unterschiede zwischen einer Selbstständigkeit im Haupt- und im Nebenerwerb deutlich:
Neugründung mit eigener Geschäftsidee
Wenn Sie auf Basis Ihrer eigenen Geschäftsidee ein neues Unternehmen gründen, muss diese nicht zwingend brandneu sein. In der Vergangenheit wurden bereits vielfach Ideen von Existenzgründern erfolgreich umgesetzt, die bereits bestehende Produkte oder Dienstleistungen weiterentwickelt haben. Oft ist es ausreichend, eine Dienstleistung bzw. eine Ware nur minimal zu verändern, es dafür aber in neuen Märkten bzw. Branchen anzubieten. Sofern Sie allerdings eine Geschäftsidee mit einem absoluten Alleinstellungsmerkmal entwickeln, kann Sie das schnell auf die Erfolgsspur bringen.
Selbstständig machen mit Franchising-Modell
Eine weitere Möglichkeit ist der Weg in die Selbstständigkeit über ein Franchising-Modell. Hierbei schließen Sie sich als Franchisenehmer einem Franchise-Unternehmen Ihrer Wahl an. Sie profitieren so nicht nur von einem soliden Partner, sondern können zudem das bereits gut funktionierende Geschäftskonzept sowie die Marke und den bestehenden Kundenstamm nutzen. Zudem erhalten Sie von Ihrem Franchisegeber Unterstützung für Startkosten und wenn es um das Erledigen betriebswirtschaftlicher Aufgaben geht.
Unternehmensnachfolge
Viele wagen den Schritt in die Selbstständigkeit auch über die Unternehmensnachfolge. In der Regel müssen Sie hierfür zunächst die entsprechende Firma oder zumindest Teile davon kaufen. Diese Option bietet Ihnen den Vorteil, dass Sie nicht erst langwierig Ihr eigenes Unternehmen aufbauen müssen, sondern dass Sie direkt ein Komplettpaket mit einer starken Marke, erfahrenen Mitarbeitern und einem langjährigen Kunden übernehmen.
Wie kann ich mich nebenberuflich selbstständig machen?
Wenn Sie sich neben Ihrer Festanstellung selbstständig machen möchten, müssen Sie zunächst folgende Punkte beachten:
- Sie brauchen für jede Nebentätigkeit die Genehmigung Ihres Arbeitgebers.
- Ihr Arbeitsverhältnis darf auf keinen Fall unter Ihrer Nebentätigkeit leiden.
- Sie sollten höchstens 18-20 Stunden pro Woche nebenberuflich selbstständig arbeiten.
- Ihr Einkommen aus der Nebentätigkeit sollte das Ihrer Haupttätigkeit nicht übersteigen.
Klären Sie außerdem, ob Ihre nebenberufliche Tätigkeit in die Kategorie der freien Berufe einzuordnen ist oder ob Sie möglicherweise ein Gewerbe dafür anmelden müssen.
Freiberufliche Tätigkeiten
Sofern Sie eine wissenschaftliche, schriftstellerische, künstlerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit selbstständig ausüben, zählen Sie laut § 18 des Einkommensteuergesetzes (EstG) zu den Freiberuflern. Ihre Tätigkeit unterliegt dadurch nicht der Gewerbeordnung.
Zu den freiberuflichen Tätigkeiten zählen u. A. folgende:
- Dolmetscher
- Journalisten
- Architekten
- Ingenieure
- Anwälte
- Steuerberater
- Ärzte
- Psychologen
Freiberufler und das Finanzamt
Beachten Sie, dass Sie eine freiberufliche Tätigkeit trotzdem bei Ihrem zuständigen Finanzamt anmelden müssen. Hierfür müssen Sie einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen.
Gewerbliche Tätigkeiten
Einer gewerblichen Tätigkeit gehen Sie dann nach, wenn Sie einen kaufmännischen, handwerklichen oder produzierenden Beruf selbstständig ausüben. Sofern das auf Sie zutrifft, müssen Sie folgenden Pflichten nachkommen:
- Anmeldung beim Gewerbeamt
- Zahlung der Gewerbesteuer
- Mitgliedschaft bei der IHK
- Eintrag im Handelsregister
- Doppelte Buchführung, wenn Sie buchführungspflichtig sind
Am einfachsten ist es, wenn Sie sich für den Anfang erst einmal als Kleinunternehmer bzw. Einzelunternehmer selbstständig machen. In diesem Fall ist es ausreichend, ein Kleingewerbe anzumelden. Anschließend profitieren Sie von einem Sonderstatus gegenüber den Behörden: Sie können sich die Anmeldung beim Gewerbeamt ebenso wie den Eintrag im Handelsregister sparen. Weiterhin müssen Sie als Kleinunternehmer nur eine einfache Buchführung nachweisen. Dafür gelten aber auch folgende Umsatzgrenzen, die Sie einhalten müssen:
- Ihr steuerpflichtiger Jahresumsatz im Gründungsjahr muss unter 22.000 Euro liegen.
- Sie dürfen im Folgejahr nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz machen.
Mehr zur Kleinunternehmerregelung erfahren Sie im entsprechenden Artikel.
Mit welchen Tätigkeiten kann ich mich nebenberuflich selbstständig machen?
Je nach Berufsausbildung und Ihren persönlichen Talenten können Sie nach Feierabend in Ihrer Freizeit sehr unterschiedlichen selbstständigen Tätigkeiten nachgehen. Für viele, die sich nebenberuflich selbstständig machen wollen, ist es wichtig, dass die Nebentätigkeit nur wenig Startkapital erfordert und mit geringen Kosten verbunden ist. Hier einige Beispiele und Inspirationen:
- Online-Händler
- Blogger
- Hausmeisterservice
- Dienstleistungen als Coach
- Grafik- oder Webdesigner
- Heilpraktiker
- Immobilienmakler
- Kunsthandwerker
- Gartenpfleger
- Tierbetreuer
- u. v. m.
Jede Tätigkeit, die nicht an spezielle Genehmigungen gebunden ist, können Sie ohne Ausbildung nebenberuflich selbstständig ausüben.
Muss ich als Selbstständiger Steuern zahlen?
Welche steuerlichen Regelungen für Sie gelten, hängt davon ab, ob Sie als Freiberufler oder als Gewerbetreibender tätig sind:
- Einkommenssteuer
- Gewerbesteuer
- Umsatzsteuer
Sie müssen auch dann Steuern zahlen, wenn Sie nur im Nebenerwerb selbstständig sind. In diesem Fall werden die Einkünfte aus all Ihren Tätigkeiten addiert. Manchmal kann das sogar dazu führen, dass nebenberuflich Selbstständige eine höhere Steuerlast zu tragen haben. Sofern Sie als Kleinunternehmer eingestuft sind und von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen, bleibt Ihnen aber zunächst die Umsatzsteuer erspart.
Außerdem bestimmt auch die Rechtsform Ihres Unternehmens darüber, welche Steuer Sie bezahlen müssen. Entscheiden Sie sich beispielsweise für eine Kapitalgesellschaft, müssen Sie zusätzlich die Körperschaftsteuer abführen.
Welche Rechtsform ist für mein Business sinnvoll?
Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, als Privatunternehmer mit Ihrem Privatvermögen für Ihre Firma zu haften. Möchten Sie solche Haftungsrisiken jedoch von vornherein ausschließen, empfiehlt es sich, zum Beispiel eine UG oder eine GmbH zu gründen. Für eine Gesellschaft wie die GmbH benötigen Sie jedoch ein entsprechendes Startkapital.
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
- offene Handelsgesellschaft (OHG)
- Kommanditgesellschaft (KG)
- stille Gesellschaft
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Aktiengesellschaft (AG)
- Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
Welche Rechtsform Sie wählen, kann entscheidende Auswirkungen auf Ihr späteres Business haben. Deshalb sollten Sie diese Entscheidung nicht leichtfertig treffen.
Die Frage der passenden Rechtsform klären
Informieren Sie sich am besten zuerst ausführlich bei einem Unternehmens- oder Steuerberater, welche Rechtsform für Ihre Geschäftsidee in Frage kommt.
Welche Formalitäten muss ich beachten, wenn ich ein Unternehmen gründe?
Sofern Sie sich als Freiberufler selbstständig machen, müssen Sie kein Gewerbe anmelden. Stattdessen reicht es aus, wenn Sie sich zeitnah mit dem Finanzamt in Verbindung setzen, um eine Steuernummer zu erhalten.
Wenn Ihre ausgeübte selbstständige Tätigkeit jedoch nicht unter die freien Berufe fällt, sind folgende Behördengänge unumgänglich:
- Gewerbeamt: Zuerst müssen Sie bei Ihrem zuständigen Gewerbeamt einen Gewerbeschein beantragen, um Ihr Unternehmen offiziell anzumelden. Dieses leitet Ihre Anmeldung anschließend automatisch an alle zuständigen Ämter und Behörden (z. B. Finanzamt)
- Finanzamt: Nach der Gewerbeanmeldung wird Ihnen vom Finanzamt eine Steuernummer zugeteilt. Sie bekommen im nächsten Schritt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zugeschickt, welchen Sie ausfüllen müssen. Auf Basis dieses Fragebogens erfolgt später Ihre steuerliche Einstufung als Unternehmer.
- IHK: Sobald das Gewerbeamt die Industrie- und Handelskammer informiert hat, sind Sie dort automatisch Mitglied. Dadurch werden regelmäßige Beitragssätze für Sie fällig. Üben Sie hingegen beispielsweise eine handwerkliche Tätigkeit aus, müssen Sie sich in die Handwerksrolle der Handwerkskammer eintragen lassen.
- Notar: Je nachdem, für welche Rechtsform Sie sich bei der Gründung Ihres Unternehmens entschieden haben, ist ein Besuch beim Notar notwendig. Sofern Sie eine Gesellschaft gegründet haben, kümmert dieser sich um die Beglaubigung der Satzung.
- Berufsgenossenschaft: Nach der Gewerbeanmeldung sind Sie dazu verpflichtet, sich bei der Berufsgenossenschaft zu melden. Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung ist sie für die Sicherheit am Arbeitsplatz zuständig. Wenn Sie planen, zukünftig Mitarbeiter einzustellen, müssen Sie dort in manchen Fällen sogar Mitglied werden.
Gründerberatung als passende Anlaufstelle
Je nachdem, welchen Hauptberuf Sie selbstständig ausüben, können außerdem weitere Anmeldeformalitäten bei der Gewerbeanmeldung anfallen (z. B. spezielle Genehmigungen oder Eignungsnachweise). Wir raten Ihnen, sich im Vorfeld mit einer Gründerberatung in Verbindung zu setzen, damit Sie sich optimal auf alles vorbereiten können.
Brauche ich einen Businessplan, um mich selbstständig zu machen?
Sie brauchen im Grunde nur dann einen Business- oder Finanzplan, wenn Sie Fremdkapital bei einer Bank beantragen oder Investoren als Geldgeber gewinnen wollen. Trotzdem kann es abgesehen davon hilfreich sein, einen Businessplan zu erstellen. Auf dessen Basis können Sie Ihr Geschäftsvorhaben sorgfältig planen und so unter anderem finanzielle Risiken vermeiden.
Grundsätzlich sollte ein Businessplan folgende Punkte beinhalten:
- Marktanalyse und Wettbewerbssituation
- Aussichten und Perspektive des Berufsbildes
- Standort
- Mitarbeiter
- Kostenkalkulation
- Gewinnerwartung
Wieviel Startkapital benötige ich, wenn ich mich selbstständig machen möchte?
Wenn Sie sich selbstständig machen wollen, sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass ein Gründungsvorhaben ohne jegliches Eigenkapital Ihre Chancen senkt, mit Ihrem Unternehmen Erfolg zu haben. Planen Sie als Rücklage für Ihre Selbstständigkeit auf jeden Fall mindestens 15 % der gesamten Anfangskosten ein. Dieses Geld benötigen Sie für:
- Behördliche Anmeldungen und Notar
- Geschäftsausstattung
- Versicherungen
- Steuerliche Rücklagen
- Miet- und Mietnebenkosten
- Personal
Ein Eigenkapital von rund 15 % reicht oft trotzdem nicht aus, um den Start in die Selbstständigkeit komplett zu finanzieren.
In dem Fall ist es empfehlenswert, sich bereits im Vorfeld beispielsweise um ein zinsgünstiges Bankendarlehen oder die Gewinnung von Investoren zu bemühen. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, Familie und Freunde als Geldgeber für Ihr Gründungsvorhaben zu gewinnen. Manche Existenzgründer setzen darüber hinaus auf Crowdfunding-Plattformen, um sich Ihre Gründungsidee zu finanzieren. Prüfen Sie außerdem, welche staatlichen Förderungen Sie möglicherweise in Anspruch nehmen können. Ein finanzielles Polster erleichtert Ihnen insbesondere in der Anfangsphase einiges.
Welche staatlichen Fördermöglichkeiten gibt es für den Start in die Selbstständigkeit?
Eine der am häufigsten genutzten Förderungsmöglichkeiten als Gründerinitiative ist der sogenannte ERP-Gründerkredit der KfW. Fachliche und kaufmännische Qualifikation des Bewerbers vorausgesetzt, ist hier ein Kapitalbedarf von bis zu 100.000 Euro möglich. Für größere Summen von bis zu 10.000.000 Euro bietet die KfW-Bank das ERP-Kapital oder den ERP-Gründerkredit Universell an.
Eine weitere gute Anlaufstelle für Sie sind Bürgschafts- und Förderbanken. Darüber hinaus sollten Sie sich unbedingt auf der Förderdatenbank des Bundeswirtschaftsministeriums nach Fördermöglichkeiten erkundigen. Hier finden Sie einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Programme des Bundes, der Länder und der EU.
Auch für Gründer, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen wollen, gibt es finanzielle Hilfen wie den staatlichen Gründungszuschuss. Diesen können Sie bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen.
Wo kann ich mich beraten lassen, wenn ich mich selbstständig machen möchte?
Wir empfehlen Ihnen eine Gründungsberatung. Die IHK und die HWK beispielsweise bieten entsprechende Beratungen an. Wenn Sie sich aus der Arbeitslosigkeit selbstständig machen wollen, wenden Sie sich am besten an Ihren Berater in der Arbeitsagentur. Er kann Ihnen sagen, ob womöglich sogar ein Gründer-Seminar für Sie in Frage kommt. In der Regel übernimmt das Arbeitsamt hierfür die Kosten. Darüber hinaus finden Sie in jeder größeren Stadt kostenlose Beratungsangebote für Existenzgründer. Auf der Internetseite des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) finden Sie alle notwendigen Informationen und Stellen.
Selbstständig machen: Das Wichtigste zusammengefasst
- Wichtig ist, dass Sie die nötigen persönlichen Eigenschaften mitbringen, um sich selbstständig zu machen. Hierzu zählen vor allem Ehrgeiz, Disziplin, Durchhaltevermögen und Selbstvertrauen.
- Bauen Sie ein ausreichendes Maß an Fachwissen auf (z. B. auch in Bereichen wie Marketing und Buchhaltung).
- Planen Sie für die Vorbereitung und den Start Ihres Gründungsvorhabens ausreichend Zeit ein, um alle organisatorischen Aufgaben und Behördengänge fristgerecht erledigen zu können.
- Wägen Sie gut ab, welche Rechtsform am besten für Ihr Gründungsvorhaben in Frage kommt.
- Legen Sie genügend Startkapital für Ihren Start in die Selbstständigkeit beiseite.
- Kümmern Sie sich möglichst bald um die Beantragung geeigneter Fördermittel.
- Scheuen Sie nicht davor zurück, sich bei Fragen oder Problemen an Beratungsstellen oder einen Gründercoach zu wenden.